Auf der Sitzung der
Gemeindevertretung der Gemeinde Benz
wurden am 07.12.2011 folgende Beschlüsse
gefasst:
Beschluss-Nr.: 0028/11
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 6.
Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m.
der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
10 „An der Fischerwurt“ der Gemeinde
Benz
Der Geltungsbereich umfasst folgende
Grundstücke:
Gemarkung Balm
Flur 2
Flurstücke 172/2
Fläche rd. 1,0 ha
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil
Balm, westlich der Ortslage in Richtung
Golfplatz und wird begrenzt:
- im Norden durch die an der Straße Zur
Fischerwurt südlich angrenzenden
Flurstücke 171/2, 171/3 und 172/1
- im Osten durch das Ackerflurstück 169
- im Süden und Westen durch den
Golfplatz und den Weg Zur Fischerwurt.
Die Entwürfe der 6. Änderung des
Flächennutzungsplanes i. V. m. der
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10
„An der Fischerwurt“, mit der
Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B),
dem Entwurf der Begründung mit dem
Umweltbericht sowie die Eingriffs-
Ausgleichsbilanzierung und die FFH-
Vorprüfung werden in der vorliegenden
Fassung von 09/2011 gebilligt.
Beschluss-Nr.: 0029/11
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 10 „An der Fischerwurt“
der Gemeinde Benz
Der Geltungsbereich umfasst folgende
Grundstücke:
Gemarkung Balm
Flur 2
Flurstücke 172/2
Fläche rd. 1,0 ha
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil
Balm, westlich der Ortslage in Richtung
Golfplatz und wird begrenzt:
- im Norden durch die an der Straße Zur
Fischerwurt südlich angrenzenden
Flurstücke 171/2, 171/3 und 172/1
- im Osten durch das Ackerflurstück 169
- im Süden und Westen durch den
Golfplatz und den Weg Zur Fischerwurt
Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 10
„An der Fischerwurt“ mit der
Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B),
dem Entwurf der Begründung mit dem
Umweltbericht sowie die Eingriffs-,
Ausgleichsbilanzierung und die FFH-
Vorprüfung werden in der vorliegenden
Fassung von 09/2011 gebilligt.
Beschluss-Nr.: 0023/11
Beschluss über die Aufstellung der 2.
Ergänzung der Klarstellungssatzung mit
Abrundungen und Erweiterungen für den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil Reetzow,
der Gemeinde Benz
Der Geltungsbereich umfasst folgende
Grundstücke:
Gemarkung Reetzow
Flur 3
Flurstücke 141/1 (teilw.) und 141/5
(teilw.)
Die Gemeinde befürwortet den Antrag aus
folgenden Gründen mit den entsprechenden
Maßgaben:
• Das beantragte Grundstück ist im
wirksamen Flächennutzungsplan der
Gemeinde Benz teilweise als
Wohnbaufläche ausgewiesen, so dass sich
die Satzungsergänzung mit den
gesamtgemeindlichen Planungen großteils
in Übereinstimmung befindet.
• Die Ergänzungsflächen grenzen
unmittelbar an den Geltungsbereich der
Ursprungssatzung, füllen eine Lücke und
stellen somit eine verträgliche
Abrundung dar.
• Die Gemeinde wird im Rahmen der
Satzungsergänzung auf diesen Flächen
ausschließlich Nebengebäude, Garagen und
Carports zulassen.
Beschluss-Nr.: 0027/11
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für
die 2. Ergänzung der
Klarstellungssatzung mit Abrundungen und
Erweiterungen für den im Zusammenhang
bebauten Ortsteil Reetzow, Gemeinde Benz
um Teilflächen aus den Flurstücken 141/1
und 141/5 der Flur 3, Gemeinde Reetzow
Der Geltungsbereich umfasst folgende
Grundstücke:
Gemarkung Reetzow
Flur 3
Flurstück 141/1 (teilw.) und 141/5
(teilw.)
Die Entwürfe der 2. Ergänzung der
Klarstellungssatzung mit Abrundungen und
Erweiterungen für den im Zusammenhang
bebauten Ortsteil Reetzow mit
Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B)
und Begründung werden in der
vorliegenden Fassung von 10-2011
gebilligt.
Beschluss-Nr.: 0026/11
Beschluss über die 2. Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung
Mit Inkrafttreten des § 6
Landkreisneuordnungsgesetz M-V am 04.
September 2011 wurde der Landkreis
Südvorpommern, jetzt Landkreis
Vorpommern-Greifswald gebildet.
Das Siegel der Gemeinde trug bisher
neben dem Gemeindenamen auch die
Umschrift „Landkreis Ostvorpommern“.
Diese Umschrift ist nunmehr in
„Landkreis Vorpommern-Greifswald“ zu
ändern.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz
beschließt die 2. Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung in der vorliegenden
Form.
Beschluss-Nr.. 0032/11
Beschluss über die 4. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Erhebung
von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser- und
Bodenverbandes „Insel Usedom-Peenestrom“
Auf Grund der erhöhten Aufwendungen für
die Schöpfwerke und Energiekosten des
Wasser- und Bodenverbandes, ist es
erforderlich die Ursprungssatzung im § 3
zu ändern und die Gebühren neu
festzusetzen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz
beschließt die 4. Satzung zur Änderung
der Satzung über die Erhebung von
Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser- und
Bodenverbandes „Insel Usedom-Peenestrom“
in der vorliegenden Form.
Die Kalkulation wird gebilligt und ist
Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss-Nr.: 0031/11
Beschluss über den Antrag auf Zustimmung
zur Leistung einer überplanmäßigen
Ausgabe – Beiträge Wasser- und
Bodenverband
Extreme Niederschläge zu Beginn und
besonders im Sommer dieses Jahres haben
die geplanten Energiekosten auf mehr als
das Doppelte ansteigen lassen. Der
fortwährende Pumpbetrieb hat analog
zusätzliche Reparaturen von Anlagen
sowie den Einsatz zusätzlicher Pumpen
verursacht und dadurch die planmäßigen
Ausgaben ebenso verdoppelt.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ergibt sich
ein Fehlbetrag von 14.200,00 Euro.
Um den Fehlbetrag beim Wasser- und
Bodenverband begleichen zu können, ist
die Bereitstellung der Mittel durch eine
überplanmäßige Ausgabe erforderlich.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz
beschließt, dem Antrag auf Zustimmung
zur Leistung einer überplanmäßigen
Ausgabe in Höhe von 14.200,00 € in der
Haushaltsstelle 6900.6610 Beiträge
Wasser- und Bodenverband zuzustimmen.
Beschluss-Nr.: 0024/11
Beschluss über die Genehmigung der
Eilentscheidung – Auftragsvergabe
„Ausbau M16 – Kirchstückenweg“ in Benz
Zu dem Bauvorhaben M 16 –
Kirchstückenweg in Benz fand eine
öffentliche Ausschreibung statt. Es
wurden 6 Fachfirmen beteiligt und 4
Angebote sind fristgerecht eingegangen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz
beschließt, die Eilentscheidung des
Bürgermeisters für die Vergabe des
Auftrages für die Baumaßnahme M 16 –
Kirchstückenweg in Benz gem. § 39 Abs.
III S. 4 Kommunalverfassung M-V zu
genehmigen. Der Bürgermeister handelte
im Auftrag der Teilnehmergemeinschaft.
Die Finanzierung ist im Haushalt der
Gemeinde eingeplant.
Beschluss-Nr.: 0025/11
Beschluss über die Genehmigung der
Eilentscheidung des Bürgermeisters –
Auftragsvergabe „M12 – Ausbau der
Kreisstraße VPG 39, Ortsdurchfahrt
Reetzow/Los 2 Nebenanlagen“ in Reetzow
Zu dem Bauvorhaben „Ausbau der
Kreisstraße 39, Ortsdurchfahrt Reetzow
fand eine öffentliche Ausschreibung
statt. Es wurden 5 Fachfirmen beteiligt
und 5 Angebote sind fristgerecht
eingegangen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz
beschließt, die Eilentscheidung des
Bürgermeisters für die Vergabe des
Auftrages für die Baumaßnahme „Ausbau
der Kreisstraße VPG 39, Ortsdurchfahrt
Reetzow / Los 2 Nebenanlagen“ an die
Firma FGW Friedland mit einer
Angebotssumme von 955.640,15 Euro gem. §
39 Abs. III S. 4 Kommunalverfassung M-V
zu genehmigen. Der Bürgermeister
handelte im Auftrag der
Teilnehmergemeinschaft. Die Finanzierung
ist im Haushalt der Gemeinde eingeplant.
Beschluss-Nr.: 0034/11
Beschluss über die Genehmigung der
Eilentscheidung des Bürgermeisters über
die Vergabe der Ingenieurleistungen für
den „Ausbau der Maßnahme M 16 –
Kirchstückenweg“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz
beschließt, die Eilentscheidung des
Bürgermeisters für die Vergabe der
Ingenieurleistungen (Ingenieurvertrag)
für die Baumaßnahme M 16 –
Kirchstückenweg in Benz gem. § 39 Abs.
III S. 4 Kommunalverfassung M-V zu
genehmigen. Der Bürgermeister handelte
im Auftrag der Teilnehmergemeinschaft.
Die Finanzierung ist im Haushalt der
Gemeinde eingeplant.
Beschluss-Nr.: 0035/11
Beschluss über die Genehmigung der
Eilentscheidung des Bürgermeisters zur
Vergabe der Ingenieurleistungen für den
„Ausbau der Maßnahme M 7 – Triftweg Süd
in Labömitz II BA“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz
beschließt, die Eilentscheidung des
Bürgermeisters für die Vergabe der
Ingenieurleistungen (Ingenieurvertrag)
für die Baumaßnahme M 7 – Triftweg Süd
II Bauabschnitt in Labömitz gem. § 39
Abs. III S. 4 Kommunalverfassung M-V zu
genehmigen. Der Bürgermeister handelte
im Auftrag der Teilnehmergemeinschaft.
Die Finanzierung ist im Haushalt der
Gemeinde eingeplant.
Beschluss-Nr.: 0036/11
Beschluss über die Genehmigung der
Eilentscheidung des Bürgermeisters zur
Vergabe der Ingenieurleistungen für den
„Ausbau der Maßnahme M7 – Triftweg Süd
in Labömitz I BA“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz
beschließt, die Eilentscheidung des
Bürgermeisters für die Vergabe der
Ingenieurleistungen (Ingenieurvertrag)
für die Baumaßnahme M 7 – Triftweg Süd I
Bauabschnitt in Labömitz gem. § 39 Abs.
III S. 4 Kommunalverfassung M-V zu
genehmigen. Der Bürgermeister handelte
im Auftrag der Teilnehmergemeinschaft.
Die Finanzierung ist im Haushalt der
Gemeinde eingeplant.
Beschluss-Nr.: 0037/11
Beschluss über die Genehmigung der
Eilentscheidung zur Auftragsvergabe
„Errichtung einer Beobachtungskanzel am
Nepperminer See“
Zu dem Bauvorhaben „Errichtung einer
Beobachtungskanzel am Nepperminer See“
fand eine beschränkte Ausschreibung
statt. Es wurden 4 Fachfirmen beteiligt
und 3 Angebote sind fristgerecht
eingegangen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz
beschließt, die Eilentscheidung des
Bürgermeisters für die Vergabe des
Auftrages für die Baumaßnahme
„Errichtung einer Beobachtungskanzel am
Nepperminer See“ in Neppermin gem. § 39
Abs. III S. 4 Kommunalverfassung M-V zu
genehmigen. Die Finanzierung ist im
Haushalt der Gemeinde eingeplant.
Beschluss-Nr.: 0039/11
Beschluss über die Abwahl der weiteren
Mitglieder des Amtsausschusses
Die neue Kommunalverfassung des Landes
M-V vom 13. Juli 2011 ermöglicht in §
132 den amtsangehörigen Gemeinden neben
der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister
weitere Mitglieder in den Amtsausschuss
zu entsenden. In der bisherigen Fassung
konnten ab 500 Einwohner und dann in
500er-Schritten weitere Mitglieder
entsendet werden.
Nach der neuen Fassung der
Kommunalverfassung können ab 1.000
Einwohner und dann in 1.000er Schritten
weitere Mitglieder entsandt werden.
Maßgeblich sind die zum 30. Juni
fortgeschriebenen Einwohnerzahlen des
Statistischen Landesamtes. Hiernach
hatte die Gemeinde Benz am 30.06.2011
insgesamt 999 Einwohner und kann somit
keine weiteren Mitglieder in den
Amtsausschuss entsenden.
Der § 176 Abs. 4 KV M-V schreibt vor,
dass die Gemeindevertretungen sämtliche
zu weiteren Mitgliedern des
Amtsausschusses gewählten Personen
abzuberufen haben und, sofern
erforderlich, eine Neuwahl nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl
vornehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz
beschließt, die bisher in den
Amtsausschuss entsendeten weiteren
Mitglieder Ulrike Adam und Petra Arnold
gemäß § 176 Abs. 4 KV M-V abzuberufen.
Beschluss-Nr.: 0038/11
Beschluss über die Zustimmung zur
Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe –
Umlage Kindertagesstätten
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz
beschließt, dem Antrag auf Zustimmung
zur Leistung einer überplanmäßigen
Ausgabe in der HH-Stelle 4640.7120 –
Umlage Kindertagesstätten – in Höhe von
6.900,00 Euro zuzustimmen.
Beschluss Nr. 0030/11
Beschluss über den Ankauf des
Flurstückes 22/1 der Flur 4 von Reetzow
Beschluss-Nr.: 0033/11
Beschluss über die Vergabe der
Ingenieurleistungen für den Ausbau der K
39, Ortsdurchfahrt Reetzow/Los 2
Nebenanlagen“ |
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