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Ortsrecht
 
 Ortsrecht Gemeinde Benz - Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung  1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Benz für das Haushaltsjahr 2011
Bekanntmachung Haushaltssatzung der Gemeinde Benz für das Haushaltsjahr 2011
Bekanntmachung Haushaltssatzung der Gemeinde Benz für das Haushaltsjahr 2010
Bekanntmachung der Gemeinde Benz über die 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Balm um eine Teilfläche aus Flurstück 171/3 in der Flur 2, Gemarkung Balm südlich der Straße „Zur Fischerwurt"
Bekanntmachung Jahresrechnung der Gemeinde Benz für das Haushaltsjahr 2009
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd über die 3. Änderung und Ergänzung der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 2 „Balm Nord" der Gemeinde Benz
Bekanntmachung des Amtes Usedom-Süd über die Satzung zur 2. Änderung, Ergänzung und Teilaufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 "Golfplatz Balm" der Gemeinde Benz
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd über den Beschluss Nr. 0061/10 vom 01.03.2011 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wohnbebauung an der Fritz-Behn-Straße", gegenüber der Einfahrt zum Selliner Weg, der Gemeinde Benz
Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd über die Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benz, i. V. m. der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Am Nepperminer See" der Gemeinde Benz
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd über den geänderten Entwurf und die erneute Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Balmer See" der Gemeinde Benz in der Fassung von 05-2011
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd über den geänderten Entwurf und die erneute Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Balmer See" der Gemeinde Benz in der Fassung von 08-2011
Bekanntmachung - Übergang eines Sitzes in der Gemeindevertretung Benz
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd über die Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benz, i. V. m. der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Balmer See" der Gemeinde Benz
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd zum Beschluss Nr. 028/11 vom 07.12.2011 über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benz, i. V. m. der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „An der Fischerwurt"
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd zum Beschluss Nr. 029/11 vom 07.12.2011 über den Entwurf und die Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 10 „An der Fischerwurt" der Bemeinde Benz
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd über den Beschluss Nr. 0023/11 vom 07.12.2011 zur Aufstellung der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten
Ortsteil Reetzow der Gemeinde Benz um Teilflächen aus den Flurstücken 141/1 und 141/5 in der Flur 3. Gemarkung Reetzow südlich der Straße „Ausbau"
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd zum Beschluss Nr. 027/11 vom 07.12.2011 über den Entwurf und die Auslegung der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil Reetzow der Gemeinde Benz um Teilflächen aus den Flurstücken 141/1 und 141/5 in der Flur 3. Gemarkung Reetzow südlich der Straße „Ausbau"
 Beschlussfassungen der Gemeinde Benz
Auf der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Benz wurden am 07.12.2011 folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr.: 0028/11
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „An der Fischerwurt“ der Gemeinde Benz

Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung Balm
Flur 2
Flurstücke 172/2
Fläche rd. 1,0 ha
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Balm, westlich der Ortslage in Richtung Golfplatz und wird begrenzt:
- im Norden durch die an der Straße Zur Fischerwurt südlich angrenzenden Flurstücke 171/2, 171/3 und 172/1
- im Osten durch das Ackerflurstück 169
- im Süden und Westen durch den Golfplatz und den Weg Zur Fischerwurt.
Die Entwürfe der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes i. V. m. der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „An der Fischerwurt“, mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), dem Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht sowie die Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und die FFH- Vorprüfung werden in der vorliegenden Fassung von 09/2011 gebilligt.

Beschluss-Nr.: 0029/11
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 10 „An der Fischerwurt“ der Gemeinde Benz

Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung Balm
Flur 2
Flurstücke 172/2
Fläche rd. 1,0 ha
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Balm, westlich der Ortslage in Richtung Golfplatz und wird begrenzt:
- im Norden durch die an der Straße Zur Fischerwurt südlich angrenzenden Flurstücke 171/2, 171/3 und 172/1
- im Osten durch das Ackerflurstück 169
- im Süden und Westen durch den Golfplatz und den Weg Zur Fischerwurt
Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 10 „An der Fischerwurt“ mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), dem Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht sowie die Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung und die FFH- Vorprüfung werden in der vorliegenden Fassung von 09/2011 gebilligt.

Beschluss-Nr.: 0023/11
Beschluss über die Aufstellung der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Reetzow, der Gemeinde Benz

Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung Reetzow
Flur 3
Flurstücke 141/1 (teilw.) und 141/5 (teilw.)
Die Gemeinde befürwortet den Antrag aus folgenden Gründen mit den entsprechenden Maßgaben:
• Das beantragte Grundstück ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Benz teilweise als Wohnbaufläche ausgewiesen, so dass sich die Satzungsergänzung mit den gesamtgemeindlichen Planungen großteils in Übereinstimmung befindet.
• Die Ergänzungsflächen grenzen unmittelbar an den Geltungsbereich der Ursprungssatzung, füllen eine Lücke und stellen somit eine verträgliche Abrundung dar.
• Die Gemeinde wird im Rahmen der Satzungsergänzung auf diesen Flächen ausschließlich Nebengebäude, Garagen und Carports zulassen.

Beschluss-Nr.: 0027/11
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Reetzow, Gemeinde Benz um Teilflächen aus den Flurstücken 141/1 und 141/5 der Flur 3, Gemeinde Reetzow

Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung Reetzow
Flur 3
Flurstück 141/1 (teilw.) und 141/5 (teilw.)
Die Entwürfe der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Reetzow mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Begründung werden in der vorliegenden Fassung von 10-2011 gebilligt.

Beschluss-Nr.: 0026/11
Beschluss über die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Mit Inkrafttreten des § 6 Landkreisneuordnungsgesetz M-V am 04. September 2011 wurde der Landkreis Südvorpommern, jetzt Landkreis Vorpommern-Greifswald gebildet.
Das Siegel der Gemeinde trug bisher neben dem Gemeindenamen auch die Umschrift „Landkreis Ostvorpommern“. Diese Umschrift ist nunmehr in „Landkreis Vorpommern-Greifswald“ zu ändern.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung in der vorliegenden Form.

Beschluss-Nr.. 0032/11
Beschluss über die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Insel Usedom-Peenestrom“

Auf Grund der erhöhten Aufwendungen für die Schöpfwerke und Energiekosten des Wasser- und Bodenverbandes, ist es erforderlich die Ursprungssatzung im § 3 zu ändern und die Gebühren neu festzusetzen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Insel Usedom-Peenestrom“ in der vorliegenden Form.
Die Kalkulation wird gebilligt und ist Bestandteil des Beschlusses.

Beschluss-Nr.: 0031/11
Beschluss über den Antrag auf Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe – Beiträge Wasser- und Bodenverband

Extreme Niederschläge zu Beginn und besonders im Sommer dieses Jahres haben die geplanten Energiekosten auf mehr als das Doppelte ansteigen lassen. Der fortwährende Pumpbetrieb hat analog zusätzliche Reparaturen von Anlagen sowie den Einsatz zusätzlicher Pumpen verursacht und dadurch die planmäßigen Ausgaben ebenso verdoppelt.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ergibt sich ein Fehlbetrag von 14.200,00 Euro.
Um den Fehlbetrag beim Wasser- und Bodenverband begleichen zu können, ist die Bereitstellung der Mittel durch eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz beschließt, dem Antrag auf Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 14.200,00 € in der Haushaltsstelle 6900.6610 Beiträge Wasser- und Bodenverband zuzustimmen.

Beschluss-Nr.: 0024/11
Beschluss über die Genehmigung der Eilentscheidung – Auftragsvergabe „Ausbau M16 – Kirchstückenweg“ in Benz

Zu dem Bauvorhaben M 16 – Kirchstückenweg in Benz fand eine öffentliche Ausschreibung statt. Es wurden 6 Fachfirmen beteiligt und 4 Angebote sind fristgerecht eingegangen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters für die Vergabe des Auftrages für die Baumaßnahme M 16 – Kirchstückenweg in Benz gem. § 39 Abs. III S. 4 Kommunalverfassung M-V zu genehmigen. Der Bürgermeister handelte im Auftrag der Teilnehmergemeinschaft.
Die Finanzierung ist im Haushalt der Gemeinde eingeplant.

Beschluss-Nr.: 0025/11
Beschluss über die Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters – Auftragsvergabe „M12 – Ausbau der Kreisstraße VPG 39, Ortsdurchfahrt Reetzow/Los 2 Nebenanlagen“ in Reetzow

Zu dem Bauvorhaben „Ausbau der Kreisstraße 39, Ortsdurchfahrt Reetzow fand eine öffentliche Ausschreibung statt. Es wurden 5 Fachfirmen beteiligt und 5 Angebote sind fristgerecht eingegangen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters für die Vergabe des Auftrages für die Baumaßnahme „Ausbau der Kreisstraße VPG 39, Ortsdurchfahrt Reetzow / Los 2 Nebenanlagen“ an die Firma FGW Friedland mit einer Angebotssumme von 955.640,15 Euro gem. § 39 Abs. III S. 4 Kommunalverfassung M-V zu genehmigen. Der Bürgermeister handelte im Auftrag der Teilnehmergemeinschaft. Die Finanzierung ist im Haushalt der Gemeinde eingeplant.

Beschluss-Nr.: 0034/11
Beschluss über die Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters über die Vergabe der Ingenieurleistungen für den „Ausbau der Maßnahme M 16 – Kirchstückenweg“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters für die Vergabe der Ingenieurleistungen (Ingenieurvertrag) für die Baumaßnahme M 16 – Kirchstückenweg in Benz gem. § 39 Abs. III S. 4 Kommunalverfassung M-V zu genehmigen. Der Bürgermeister handelte im Auftrag der Teilnehmergemeinschaft. Die Finanzierung ist im Haushalt der Gemeinde eingeplant.

Beschluss-Nr.: 0035/11
Beschluss über die Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Vergabe der Ingenieurleistungen für den „Ausbau der Maßnahme M 7 – Triftweg Süd in Labömitz II BA“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters für die Vergabe der Ingenieurleistungen (Ingenieurvertrag) für die Baumaßnahme M 7 – Triftweg Süd II Bauabschnitt in Labömitz gem. § 39 Abs. III S. 4 Kommunalverfassung M-V zu genehmigen. Der Bürgermeister handelte im Auftrag der Teilnehmergemeinschaft. Die Finanzierung ist im Haushalt der Gemeinde eingeplant.

Beschluss-Nr.: 0036/11
Beschluss über die Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Vergabe der Ingenieurleistungen für den „Ausbau der Maßnahme M7 – Triftweg Süd in Labömitz I BA“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters für die Vergabe der Ingenieurleistungen (Ingenieurvertrag) für die Baumaßnahme M 7 – Triftweg Süd I Bauabschnitt in Labömitz gem. § 39 Abs. III S. 4 Kommunalverfassung M-V zu genehmigen. Der Bürgermeister handelte im Auftrag der Teilnehmergemeinschaft. Die Finanzierung ist im Haushalt der Gemeinde eingeplant.

Beschluss-Nr.: 0037/11
Beschluss über die Genehmigung der Eilentscheidung zur Auftragsvergabe „Errichtung einer Beobachtungskanzel am Nepperminer See“

Zu dem Bauvorhaben „Errichtung einer Beobachtungskanzel am Nepperminer See“ fand eine beschränkte Ausschreibung statt. Es wurden 4 Fachfirmen beteiligt und 3 Angebote sind fristgerecht eingegangen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters für die Vergabe des Auftrages für die Baumaßnahme „Errichtung einer Beobachtungskanzel am Nepperminer See“ in Neppermin gem. § 39 Abs. III S. 4 Kommunalverfassung M-V zu genehmigen. Die Finanzierung ist im Haushalt der Gemeinde eingeplant.

Beschluss-Nr.: 0039/11
Beschluss über die Abwahl der weiteren Mitglieder des Amtsausschusses

Die neue Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 ermöglicht in § 132 den amtsangehörigen Gemeinden neben der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister weitere Mitglieder in den Amtsausschuss zu entsenden. In der bisherigen Fassung konnten ab 500 Einwohner und dann in 500er-Schritten weitere Mitglieder entsendet werden.
Nach der neuen Fassung der Kommunalverfassung können ab 1.000 Einwohner und dann in 1.000er Schritten weitere Mitglieder entsandt werden.
Maßgeblich sind die zum 30. Juni fortgeschriebenen Einwohnerzahlen des Statistischen Landesamtes. Hiernach hatte die Gemeinde Benz am 30.06.2011 insgesamt 999 Einwohner und kann somit keine weiteren Mitglieder in den Amtsausschuss entsenden.
Der § 176 Abs. 4 KV M-V schreibt vor, dass die Gemeindevertretungen sämtliche zu weiteren Mitgliedern des Amtsausschusses gewählten Personen abzuberufen haben und, sofern erforderlich, eine Neuwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vornehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz beschließt, die bisher in den Amtsausschuss entsendeten weiteren Mitglieder Ulrike Adam und Petra Arnold gemäß § 176 Abs. 4 KV M-V abzuberufen.

Beschluss-Nr.: 0038/11
Beschluss über die Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe – Umlage Kindertagesstätten

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz beschließt, dem Antrag auf Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in der HH-Stelle 4640.7120 – Umlage Kindertagesstätten – in Höhe von 6.900,00 Euro zuzustimmen.

Beschluss Nr. 0030/11
Beschluss über den Ankauf des Flurstückes 22/1 der Flur 4 von Reetzow

Beschluss-Nr.: 0033/11
Beschluss über die Vergabe der Ingenieurleistungen für den Ausbau der K 39, Ortsdurchfahrt Reetzow/Los 2 Nebenanlagen“