Homepage | Kontakt | Impressum  
 
Ortsrecht
 
 Ortsrecht Gemeinde Dargen - Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung Haushaltssatzung der Gemeinde Dargen für das Haushaltsjahr 2011
Bekanntmachung Jahresrechnung der Gemeinde Dargen für das Haushaltsjahr 2009
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd über die Außenbereichssatzung für den Bereich Katschow - Feldstraße im Ortsteil Katschow der Gemeinde Dargen
Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd zum Beschluss Nr. 0001/12 vom 18.01.2012 über die Aufstellung der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Dargen, Dargen Hof, Katschow, Görke, Bossin, Neverow, Prätenow und Kachlin zur Errichtung einer Reithalle im Ortsteil Kachlin der Gemeinde Dargen
 
 Beschlussfassungen der Gemeinde Dargen
 
Auf der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dargen wurden am 19.10.2011 folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr.: 0015/11
Beschluss über den Antrag auf Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe - Unterhaltung Straßen, Wege und Plätze

Die im Haushalt 2011 bereitgestellten finanziellen Mittel reichen nicht aus, um die Reparaturen und sonstigen Ausgaben in der Haushaltsstelle zu begleichen.
Der Unterhaltungsaufwand an Straßen, Wegen und Plätzen im Gemeindegebiet ist hoch. Die Beanspruchung der Straßen und Wege mit mehr und größeren Fahrzeugen hat zugenommen.
Im Juni 2011 wurden Tränkflickarbeiten an Asphaltstraßen in der Gemeinde in Höhe von 3.000 € vorgenommen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dargen beschließt, dem Antrag auf Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 3.000,00 € in der Haushaltsstelle 6300 5100 – Unterhaltung Straßen, Wege und Plätze - zuzustimmen.

Beschluss-Nr.. 0020/11
Beschluss über den Antrag auf Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe zum Beitrag „Wasser- und Bodenverband Insel Usedom-Peenestrom

Die WBV-Umlage ist aufgrund der ungünstigen Witterungslage nicht wie ursprünglich geplant realisierbar. Durch den starken Regen fallen für die Betreibung der Pumpen und Schöpfwerke erhöhte Kosten an.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dargen beschließt, dem Antrag auf Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe i. H. v. 18.400,00 EURO in der Haushaltsstelle 6900.6610 zuzustimmen.

Beschluss-Nr.: 0016/11
Beschluss zum Antrag über die Erlaubnis zur Durchörterung der Thurbruchstraße im OT Kachlin der Gemeinde Dargen

Der Eigentümer der Flurstücke Flur 2 Flurstück 84 Gemarkung Kachlin und Flur 2 Flurstück 95 Gemarkung Kachlin, müssen den auf dem Flurstück 95 der Flur 2 Gemarkung Kachlin befindlichen Stromanschluss erneuern, da dieser nach Einschätzung eines Elektrikers äußerst marode ist. Die Verlegung ist nur vom Wohngrundstück Flur 2 Flurstück 84 Gemarkung Kachlin aus möglich. Dazu ist es notwendig, die Straße zu durchörtern.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dargen beschließt, die Erlaubnis zur Durchörterung der Thurbruchstraße zur Neuverlegung eines Stromkabels zu vorhandenen auf der anderen Straßenseite stehenden Nebengebäuden (Flur 2, Flurstück 95, Gemarkung Kachlin) vom Grundstück Thurbruchstraße 17 aus (Flur 2, Flurstück 84, Gemarkung Kachlin), zu erteilen. Die Auflagen sind zu erfüllen.

Beschluss-Nr.: 0017/11
Beschluss zum Antrag über die Erlaubnis zur Durchörterung der Haffbergstraße in Dargen OT Bossin für die Verlegung einer Regenwasserleitung

Der Eigentümer des Grundstückes Flur 1 Flurstück 50 Gemarkung Bossin muss eine neue Regenwasserleitung legen lassen. Dazu ist es notwendig, die Haffbergstraße zu durchörtern, um mit den 150 KG-Rohr auf der gegenüberliegenden Straßenseite Flur 1 Flurstück 44/1 Gemarkung Bossin zu gelangen. Die Zustimmung des Eigentümers liegt vor.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dargen beschließt, die Erlaubnis zur Durchörterung der Haffbergstraße Flur 1, Flurstück 25, Gemarkung Bossin für die Verlegung einer Regenwasserleitung vom Flurstück 50 der Flur 1, Gemarkung Bossin zum Flurstück 44/1, Gemarkung Bossin zu erteilen. Die Auflagen sind zu erfüllen.

Beschluss-Nr.: 0014/11
Beschluss über die Gewährung eines Leitungsrechtes zu Lasten des in Gemarkung Bossin Flur 1 belegenen Flurstückes 25

Die Gemeinde Dargen ist Eigentümer des im Grundbuch von Dargen Blatt 278 eingetragenen Grundbesitzes in Gemarkung Bossin Flur 1 Flurstück 25. Im Rahmen des Antrages für die Erlaubnis zur Durchörterung der „Haffbergstraße“, im Bereich der in Gemarkung Bossin Flur 1 belegenen Flurstückes 50, beantragen die Eigentümer die Gewährung eines Leitungsrechtes zum Zwecke der Verlegung einer privaten Leitung für ausschließlich Regenwasser/Oberflächenwasser.
Die Gemeindevertretung Dargen beschließt, dass die Gemeinde Dargen als Eigentümer des im Grundbuch von Dargen Blatt 278 eingetragenen Flurstückes 25 in Gemarkung Bossin Flur 1 zu Gunsten des im Grundbuch von Dargen Blatt 206 eingetragenen Flurstückes 50 in Gemarkung Bossin Flur 1 ein Leitungsrecht zu Lasten des Flurstückes 25 bestellt, um eine private Regenwasserleitung (KG Leitung 150 mm Durchmesser) zu verlegen, dauernd zu belassen, zu betreiben, zu unterhalten und auszuwechseln.

Beschluss-Nr.: 0019/11
Beschluss über die Gewährung eines Leitungsrechtes zu Lasten des in Gemarkung Kachlin Flur 2 belegenen Flurstückes 79 - Thurbruchstraße

Die Gemeinde Dargen ist Eigentümer des im Grundbuch von Dargen Blatt 261 eingetragenen Grundbesitzes in Gemarkung Kachlin Flur 2 Flurstück 79. Im Rahmen des Antrages für die Erlaubnis zur Durchörterung der „Thurbruchstraße“, im Bereich der in Gemarkung Kachlin Flur 2 belegenen Flurstücke 84 und 95, beantragen die Eigentümer die Gewährung eines Leitungsrechtes.
Die Gemeindevertretung Dargen beschließt, dass die Gemeinde Dargen als Eigentümer des im Grundbuch von Dargen Blatt 261 eingetragenen Flurstückes 79 Gemarkung Kachlin Flur 2 zu Gunsten des im Grundbuch von Dargen Blatt 618 eingetragenen Flurstückes 95 in Gemarkung Kachlin Flur 2 und zu Gunsten des im Grundbuch von Dargen Blatt 531 eingetragenen Flurstückes 84 in Gemarkung Kachlin Flur 2 ein Leitungsrecht zu Lasten des Flurstückes 79 bestellt, um eine private Stromleitung
(Kabel NYY – 7, 5x16 und Schutzrohr DN 75) zu verlegen, dauernd zu belassen, zu betreiben, zu unterhalten und auszuwechseln.

Beschluss-Nr.: 0018/11
Beschluss über die Vergabe der Winterdienstleistungen

Die Gemeinde Dargen ist für die Absicherung des Winterdienstes verantwortlich. Da keine eigene Technik vorhanden ist, muss sie sich Dritter bedienen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dargen beschließt, den Winterdienst für die Jahre 2011 bis 2012 für die Ortsteile Dargen und Prätenow zu vergeben.

Beschluss-Nr.: 0022/11
Beschluss über die Vergabe der Winterdienstleistungen

Die Gemeinde Dargen ist für die Absicherung des Winterdienstes verantwortlich. Da keine eigene Technik vorhanden ist, muss sie sich Dritter bedienen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dargen beschließt, den Winterdienst für die Jahre 2011 bis 2012 für die Ortsteile Katschow, Kachlin, Görke, Bossin und Neverow Genz zu vergeben.