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Ortsrecht |
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| Ortsrecht Gemeinde
Dargen - Öffentliche Bekanntmachungen |
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| Beschlussfassungen der Gemeinde
Dargen |
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Auf der Sitzung der
Gemeindevertretung der Gemeinde Dargen
wurden am 19.10.2011 folgende Beschlüsse
gefasst:
Beschluss-Nr.: 0015/11
Beschluss über den Antrag auf Zustimmung
zur Leistung einer überplanmäßigen
Ausgabe - Unterhaltung Straßen, Wege und
Plätze
Die im Haushalt 2011 bereitgestellten
finanziellen Mittel reichen nicht aus,
um die Reparaturen und sonstigen
Ausgaben in der Haushaltsstelle zu
begleichen.
Der Unterhaltungsaufwand an Straßen,
Wegen und Plätzen im Gemeindegebiet ist
hoch. Die Beanspruchung der Straßen und
Wege mit mehr und größeren Fahrzeugen
hat zugenommen.
Im Juni 2011 wurden Tränkflickarbeiten
an Asphaltstraßen in der Gemeinde in
Höhe von 3.000 € vorgenommen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Dargen beschließt, dem Antrag auf
Zustimmung zur Leistung einer
überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von
3.000,00 € in der Haushaltsstelle 6300
5100 – Unterhaltung Straßen, Wege und
Plätze - zuzustimmen.
Beschluss-Nr.. 0020/11
Beschluss über den Antrag auf Zustimmung
zur Leistung einer überplanmäßigen
Ausgabe zum Beitrag „Wasser- und
Bodenverband Insel Usedom-Peenestrom
Die WBV-Umlage ist aufgrund der
ungünstigen Witterungslage nicht wie
ursprünglich geplant realisierbar. Durch
den starken Regen fallen für die
Betreibung der Pumpen und Schöpfwerke
erhöhte Kosten an.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Dargen beschließt, dem Antrag auf
Zustimmung zur Leistung einer
überplanmäßigen Ausgabe i. H. v.
18.400,00 EURO in der Haushaltsstelle
6900.6610 zuzustimmen.
Beschluss-Nr.: 0016/11
Beschluss zum Antrag über die Erlaubnis
zur Durchörterung der Thurbruchstraße im
OT Kachlin der Gemeinde Dargen
Der Eigentümer der Flurstücke Flur 2
Flurstück 84 Gemarkung Kachlin und Flur
2 Flurstück 95 Gemarkung Kachlin, müssen
den auf dem Flurstück 95 der Flur 2
Gemarkung Kachlin befindlichen
Stromanschluss erneuern, da dieser nach
Einschätzung eines Elektrikers äußerst
marode ist. Die Verlegung ist nur vom
Wohngrundstück Flur 2 Flurstück 84
Gemarkung Kachlin aus möglich. Dazu ist
es notwendig, die Straße zu durchörtern.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Dargen beschließt, die Erlaubnis zur
Durchörterung der Thurbruchstraße zur
Neuverlegung eines Stromkabels zu
vorhandenen auf der anderen Straßenseite
stehenden Nebengebäuden (Flur 2,
Flurstück 95, Gemarkung Kachlin) vom
Grundstück Thurbruchstraße 17 aus (Flur
2, Flurstück 84, Gemarkung Kachlin), zu
erteilen. Die Auflagen sind zu erfüllen.
Beschluss-Nr.: 0017/11
Beschluss zum Antrag über die Erlaubnis
zur Durchörterung der Haffbergstraße in
Dargen OT Bossin für die Verlegung einer
Regenwasserleitung
Der Eigentümer des Grundstückes Flur 1
Flurstück 50 Gemarkung Bossin muss eine
neue Regenwasserleitung legen lassen.
Dazu ist es notwendig, die
Haffbergstraße zu durchörtern, um mit
den 150 KG-Rohr auf der
gegenüberliegenden Straßenseite Flur 1
Flurstück 44/1 Gemarkung Bossin zu
gelangen. Die Zustimmung des Eigentümers
liegt vor.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Dargen beschließt, die Erlaubnis zur
Durchörterung der Haffbergstraße Flur 1,
Flurstück 25, Gemarkung Bossin für die
Verlegung einer Regenwasserleitung vom
Flurstück 50 der Flur 1, Gemarkung
Bossin zum Flurstück 44/1, Gemarkung
Bossin zu erteilen. Die Auflagen sind zu
erfüllen.
Beschluss-Nr.: 0014/11
Beschluss über die Gewährung eines
Leitungsrechtes zu Lasten des in
Gemarkung Bossin Flur 1 belegenen
Flurstückes 25
Die Gemeinde Dargen ist Eigentümer des
im Grundbuch von Dargen Blatt 278
eingetragenen Grundbesitzes in Gemarkung
Bossin Flur 1 Flurstück 25. Im Rahmen
des Antrages für die Erlaubnis zur
Durchörterung der „Haffbergstraße“, im
Bereich der in Gemarkung Bossin Flur 1
belegenen Flurstückes 50, beantragen die
Eigentümer die Gewährung eines
Leitungsrechtes zum Zwecke der Verlegung
einer privaten Leitung für
ausschließlich
Regenwasser/Oberflächenwasser.
Die Gemeindevertretung Dargen
beschließt, dass die Gemeinde Dargen als
Eigentümer des im Grundbuch von Dargen
Blatt 278 eingetragenen Flurstückes 25
in Gemarkung Bossin Flur 1 zu Gunsten
des im Grundbuch von Dargen Blatt 206
eingetragenen Flurstückes 50 in
Gemarkung Bossin Flur 1 ein
Leitungsrecht zu Lasten des Flurstückes
25 bestellt, um eine private
Regenwasserleitung (KG Leitung 150 mm
Durchmesser) zu verlegen, dauernd zu
belassen, zu betreiben, zu unterhalten
und auszuwechseln.
Beschluss-Nr.: 0019/11
Beschluss über die Gewährung eines
Leitungsrechtes zu Lasten des in
Gemarkung Kachlin Flur 2 belegenen
Flurstückes 79 - Thurbruchstraße
Die Gemeinde Dargen ist Eigentümer des
im Grundbuch von Dargen Blatt 261
eingetragenen Grundbesitzes in Gemarkung
Kachlin Flur 2 Flurstück 79. Im Rahmen
des Antrages für die Erlaubnis zur
Durchörterung der „Thurbruchstraße“, im
Bereich der in Gemarkung Kachlin Flur 2
belegenen Flurstücke 84 und 95,
beantragen die Eigentümer die Gewährung
eines Leitungsrechtes.
Die Gemeindevertretung Dargen
beschließt, dass die Gemeinde Dargen als
Eigentümer des im Grundbuch von Dargen
Blatt 261 eingetragenen Flurstückes 79
Gemarkung Kachlin Flur 2 zu Gunsten des
im Grundbuch von Dargen Blatt 618
eingetragenen Flurstückes 95 in
Gemarkung Kachlin Flur 2 und zu Gunsten
des im Grundbuch von Dargen Blatt 531
eingetragenen Flurstückes 84 in
Gemarkung Kachlin Flur 2 ein
Leitungsrecht zu Lasten des Flurstückes
79 bestellt, um eine private
Stromleitung
(Kabel NYY – 7, 5x16 und Schutzrohr DN
75) zu verlegen, dauernd zu belassen, zu
betreiben, zu unterhalten und
auszuwechseln.
Beschluss-Nr.: 0018/11
Beschluss über die Vergabe der
Winterdienstleistungen
Die Gemeinde Dargen ist für die
Absicherung des Winterdienstes
verantwortlich. Da keine eigene Technik
vorhanden ist, muss sie sich Dritter
bedienen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Dargen beschließt, den Winterdienst für
die Jahre 2011 bis 2012 für die
Ortsteile Dargen und Prätenow zu
vergeben.
Beschluss-Nr.: 0022/11
Beschluss über die Vergabe der
Winterdienstleistungen
Die Gemeinde Dargen ist für die
Absicherung des Winterdienstes
verantwortlich. Da keine eigene Technik
vorhanden ist, muss sie sich Dritter
bedienen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Dargen beschließt, den Winterdienst für
die Jahre 2011 bis 2012 für die
Ortsteile Katschow, Kachlin, Görke,
Bossin und Neverow Genz zu vergeben. |
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