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Ortsrecht
 
 Ortsrecht Gemeinde Koserow - Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung Haushaltssatzung der Gemeinde Koserow für das Haushaltsjahr 2011
Bekanntmachung 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Koserow für das Haushaltsjahr 2011
Bekanntmachung Haushaltssatzung der Gemeinde Koserow für das Haushaltsjahr 2010
Amtliche Bekanntmachung zum Übergang eines Sitzes in der Gemeindevertretung Koserow
Bekanntmachung Jahresrechnung der Gemeinde Koserow für das Haushaltsjahr 2009
Bekanntmachung Jahresabschluss 2009 Eigenbetrieb Kurverwaltung
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd, über den Beschluss Nr. 0053/10 vom 31.01.2010 zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 für das „Wohngebiet 2. Reihe zwischen Vinetastraße und Waldstraße, südlich der Kreuzstraße" der Gemeinde Koserow
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd, über den Beschluss Nr. 0054/10 vom 31.01.2010 über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 für das „Wohngebiet 2. Reihe zwischen Vinetastraße und Waldstraße, südlich der Kreuzstraße" der Gemeinde Koserow
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd, über den Beschluss Nr. 0048/10 vom 13.12.2010 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Hotel Nautic" der Gemeinde Koserow
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd zum Beschluss Nr. 0006/11 vom 21.03.2011 über den geänderten Entwurf und die erneute öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Waldschloss Parow" der Gemeinde Koserow
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd zum Beschluss Nr. 0007/11 vom 21.03.2011 über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Hotel Nautic" der Gemeinde Koserow
Bekanntmachung der Gemeindevertretung Koserow des Beschlusses Nr. 0012/11 vom 21.03.2011 über den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Karls Erlebnis-Dorf Koserow" zwischen Bahnhof und Bundesstraße 111
Bekanntmachung der Gemeindevertretung Koserow des Beschlusses Nr. 0011/11 vom 21.03.2011 über den Entwurf und die Auslegung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Koserow für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Karls Erlebnis-Dorf Koserow" zwischen Bahnhof und Bundesstraße 111
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd über den Bebauungsplan Nr. 16 „Hotel Nautic" der Gemeinde Koserow
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd über die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Erweiterung der Hotelanlage Hansekogge - am Strauchelfeld" der Gemeinde Koserow
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Waldschloss Parow" der Gemeinde Koserow
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd, über die Aufhebung des Beschlusses Nr. 0025/11 vom 27.06.2011 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Wohngebiet 2. Reihe zwischen Vinetastraße und Waldstraße, südlich der Kreuzstraße" der Gemeinde Koserow
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd, über die Aufhebung des Beschlusses Nr. 0020/11 vom 27.06.2011 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Wohngebiet 2. Reihe zwischen Vinetastraße und Waldstraße, südlich der Kreuzstraße" der Gemeinde Koserow
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd über den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 13
„Wohnbebauung auf dem Grundstück Vinetastraße/ Ecke Friedrich - Ludwig - Jahnstraße" der Gemeinde Koserow
Bekanntmachung über die öffentliche Zustellung der Benachrichtigung über die Feststellung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen
 Beschlussfassungen der Gemeinde Koserow
Auf der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow wurden am 12.12.2011 folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr.: 0044/11
Beschluss über die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Die Änderung der Hauptsatzung ist aufgrund der Bildung des neuen Landkreises Vorpommern-Greifswald erforderlich. Der Kreisname ist Bestandteil der Umschrift des Gemeindesiegels.
Weiterhin soll die Hauptsatzung derart ergänzt werden, dass eine ausdrückliche Beschlussermächtigung für den Eigenbetriebsausschuss mit aufgenommen wird.
Der § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung soll folgenden Wortlaut erhalten:
„Alle weiteren Ausschüsse tagen in öffentlicher Sitzung. § 3 Abs. 2 dieser Hauptsatzung gilt entsprechend.“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung einschließlich der beantragten Änderung in Artikel 2 in Bezug auf § 5 Abs. 4.

Beschluss-Nr.: 0040/11
Beschluss über den Antrag auf Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe - Beiträge Wasser- und Bodenverband

Die Beiträge für das Jahr 2011, welche dem Amt durch den Wasser- und Bodenverband Insel Usedom im Herbst 2010 für die Haushaltsplanung mitgeteilt wurden, sind nicht ausreichend.
Extreme Niederschläge zu Beginn und besonders im Sommer dieses Jahres haben die geplanten Energiekosten auf mehr als das Doppelte ansteigen lassen. Der fortwährende Pumpbetrieb hat analog zusätzliche Reparaturen von Anlagen sowie den Einsatz zusätzlicher Pumpen verursacht und dadurch die planmäßigen Ausgaben ebenso verdoppelt.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ergibt sich ein Fehlbetrag von 6.900,00 Euro.
Um den Fehlbetrag beim Wasser- und Bodenverband begleichen zu können, ist die Bereitstellung der Mittel durch eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt dem Antrag auf Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 6.900,00 € in der Haushaltsstelle 6900.6610 Beiträge Wasser- und Bodenverband zuzustimmen.

Beschluss-Nr.: 0043/11
Beschluss über die Abberufung der weiteren Mitglieder des Amtsausschusses und Neuwahl eines weiteren Mitgliedes

Die neue Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 ermöglicht in § 132 den amtsangehörigen Gemeinden neben der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister weitere Mitglieder in den Amtsausschuss zu entsenden. In der bisherigen Fassung konnten ab 500 Einwohner und dann in 500er-Schritten weitere Mitglieder entsendet werden.
Nach der neuen Fassung der Kommunalverfassung können erst ab 1.000 Einwohner und dann in 1.000er Schritten weitere Mitglieder entsandt werden.
Der § 176 Abs. 4 KV M-V schreibt vor, dass die Gemeindevertretungen sämtliche zu weiteren Mitgliedern des Amtsausschusses gewählten Personen abzuberufen haben und, sofern erforderlich, eine Neuwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vornehmen.
Maßgeblich gelten entsprechend § 171 KV M-V die vom Statistischen Amt des Landes M-V zum 30. Juni fortgeschriebenen Einwohnerzahlen vom 01. Januar des folgenden Jahres an. Zum 30.06.2011 hatte Koserow 1.665 Einwohner und kann daher ein weiteres Mitglieder in den Amtsausschuss entsenden.
Die Mitglieder Reinhardt-Begrow und Lietz sind daher zunächst abzuberufen und im Anschluss wiederum ein weiteres Mitglied zu wählen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt, die bisher in den Amtsausschuss entsendeten weiteren Mitglieder Undine Reinhardt-Begrow und Friedhelm Lietz gemäß § 176 Abs. 4 KV M-V abzuberufen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow wählt Frau Undine Reinhardt-Begrow gemäß § 132 KV M-V als weiteres Mitglied sowie Herrn Karsten Mußgang als stellvertretendes weiteres Mitglied für den Amtsausschuss Usedom-Süd.

Beschluss-Nr.: 0046/11
Beschluss über den Abschluss einer Entschädigungsvereinbarung

Beschluss-Nr.: 0039/11
Beschluss zur Übernahme der Vereinigungsbaulast für das Bauvorhaben der Hotel Nautic GbR

Beschluss-Nr.: 0042/11
Beschluss über die Auftragsvergabe - Gründungsarbeiten für den Hortcontainer

Beschluss-Nr.: 0033/11
Beschluss zum Einigungsvorschlag im Verwaltungsstreitverfahren 2 A 714/07