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Ortsrecht |
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| Ortsrecht Gemeinde Koserow -
Öffentliche Bekanntmachungen |
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| Beschlussfassungen der Gemeinde
Koserow |
Auf der Sitzung der
Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow
wurden am 12.12.2011 folgende Beschlüsse
gefasst:
Beschluss-Nr.: 0044/11
Beschluss über die 1. Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung
Die Änderung der Hauptsatzung ist
aufgrund der Bildung des neuen
Landkreises Vorpommern-Greifswald
erforderlich. Der Kreisname ist
Bestandteil der Umschrift des
Gemeindesiegels.
Weiterhin soll die Hauptsatzung derart
ergänzt werden, dass eine ausdrückliche
Beschlussermächtigung für den
Eigenbetriebsausschuss mit aufgenommen
wird.
Der § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung soll
folgenden Wortlaut erhalten:
„Alle weiteren Ausschüsse tagen in
öffentlicher Sitzung. § 3 Abs. 2 dieser
Hauptsatzung gilt entsprechend.“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Koserow beschließt die 1. Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung einschließlich
der beantragten Änderung in Artikel 2 in
Bezug auf § 5 Abs. 4.
Beschluss-Nr.: 0040/11
Beschluss über den Antrag auf Zustimmung
zur Leistung einer überplanmäßigen
Ausgabe - Beiträge Wasser- und
Bodenverband
Die Beiträge für das Jahr 2011, welche
dem Amt durch den Wasser- und
Bodenverband Insel Usedom im Herbst 2010
für die Haushaltsplanung mitgeteilt
wurden, sind nicht ausreichend.
Extreme Niederschläge zu Beginn und
besonders im Sommer dieses Jahres haben
die geplanten Energiekosten auf mehr als
das Doppelte ansteigen lassen. Der
fortwährende Pumpbetrieb hat analog
zusätzliche Reparaturen von Anlagen
sowie den Einsatz zusätzlicher Pumpen
verursacht und dadurch die planmäßigen
Ausgaben ebenso verdoppelt.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ergibt sich
ein Fehlbetrag von 6.900,00 Euro.
Um den Fehlbetrag beim Wasser- und
Bodenverband begleichen zu können, ist
die Bereitstellung der Mittel durch eine
überplanmäßige Ausgabe erforderlich.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Koserow beschließt dem Antrag auf
Zustimmung zur Leistung einer
überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von
6.900,00 € in der Haushaltsstelle
6900.6610 Beiträge Wasser- und
Bodenverband zuzustimmen.
Beschluss-Nr.: 0043/11
Beschluss über die Abberufung der
weiteren Mitglieder des Amtsausschusses
und Neuwahl eines weiteren Mitgliedes
Die neue Kommunalverfassung des Landes
M-V vom 13. Juli 2011 ermöglicht in §
132 den amtsangehörigen Gemeinden neben
der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister
weitere Mitglieder in den Amtsausschuss
zu entsenden. In der bisherigen Fassung
konnten ab 500 Einwohner und dann in
500er-Schritten weitere Mitglieder
entsendet werden.
Nach der neuen Fassung der
Kommunalverfassung können erst ab 1.000
Einwohner und dann in 1.000er Schritten
weitere Mitglieder entsandt werden.
Der § 176 Abs. 4 KV M-V schreibt vor,
dass die Gemeindevertretungen sämtliche
zu weiteren Mitgliedern des
Amtsausschusses gewählten Personen
abzuberufen haben und, sofern
erforderlich, eine Neuwahl nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl
vornehmen.
Maßgeblich gelten entsprechend § 171 KV
M-V die vom Statistischen Amt des Landes
M-V zum 30. Juni fortgeschriebenen
Einwohnerzahlen vom 01. Januar des
folgenden Jahres an. Zum 30.06.2011
hatte Koserow 1.665 Einwohner und kann
daher ein weiteres Mitglieder in den
Amtsausschuss entsenden.
Die Mitglieder Reinhardt-Begrow und
Lietz sind daher zunächst abzuberufen
und im Anschluss wiederum ein weiteres
Mitglied zu wählen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Koserow beschließt, die bisher in den
Amtsausschuss entsendeten weiteren
Mitglieder Undine Reinhardt-Begrow und
Friedhelm Lietz gemäß § 176 Abs. 4 KV
M-V abzuberufen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Koserow wählt Frau Undine
Reinhardt-Begrow gemäß § 132 KV M-V als
weiteres Mitglied sowie Herrn Karsten
Mußgang als stellvertretendes weiteres
Mitglied für den Amtsausschuss
Usedom-Süd.
Beschluss-Nr.: 0046/11
Beschluss über den Abschluss einer
Entschädigungsvereinbarung
Beschluss-Nr.: 0039/11
Beschluss zur Übernahme der
Vereinigungsbaulast für das Bauvorhaben
der Hotel Nautic GbR
Beschluss-Nr.: 0042/11
Beschluss über die Auftragsvergabe -
Gründungsarbeiten für den Hortcontainer
Beschluss-Nr.: 0033/11
Beschluss zum Einigungsvorschlag im
Verwaltungsstreitverfahren 2 A 714/07
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