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Ortsrecht
 
 Ortsrecht Gemeinde Loddin - Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung Jahresrechnung der Gemeinde Loddin für das Haushaltsjahr 2009
Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahl am 07. Juni 2009
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd über den Bebauungsplan Nr. 3 „Wohngebiet am Mühlenberg" der Gemeinde Loddin
Bekanntmachung Haushaltssatzung der Gemeinde Loddin für das Haushaltsjahr 2011
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd, über den Beschluss Nr. 004/11 vom 12.04.2011 zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 B für die „Ferienwohnanlage im Walde" der Gemeinde Loddin
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der AUSSENBEREICHSSATZUNG gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für die Siedlung am Teufelsberg im Ortsteil Stubbenfelde der Gemeinde Loddin
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd zum Beschluss Nr. 0012/11 vom 17.05.2011 über den Entwurf und die Auslegung der 1. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplane der Gemeinde Seebad Loddin
Bekanntmachung des Amtes Usedom Südüber die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 für das reine Wohngebiet „Wohnen an der Strandstraße" der Gemeinde Loddin
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd über die Außenbereichssatzung für die Siedlung am Teufelsberg im Ortsteil Stubbenfelde der Gemeinde Loddin
Bekanntmachung Jahresabschluss Kurverwaltung Loddin
 
 Beschlussfassungen der Gemeinde Loddin
Auf der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loddin wurden am 06.12.2011 folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr.: 0018/11
Beschluss über den Antrag auf Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Außenbereichssatzung der Gemeinde Loddin

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Loddin beschließt, dem Antrag auf Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 8.150,00 Euro (Haushaltsstelle 6100/6550 – Sachverständigenkosten, Änderung des FNP, Außenbereichssatzung), zuzustimmen.

Beschluss-Nr.: 0031/11
Beschluss über die Abwahl der weiteren Mitglieder des Amtsausschusses und Neuwahl eines weiteren Mitgliedes in den Amtsausschuss

Die neue Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 ermöglicht in § 132 den amtsangehörigen Gemeinden neben der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister weitere Mitglieder in den Amtsausschuss zu entsenden. In der bisherigen Fassung konnten ab 500 Einwohner und dann in 500er-Schritten weitere Mitglieder entsendet werden.
Nach der neuen Fassung der Kommunalverfassung können ab 1.000 Einwohner und dann in 1.000er Schritten weitere Mitglieder entsandt werden.
Der § 176 Abs. 4 KV M-V schreibt vor, dass die Gemeindevertretungen sämtliche zu weiteren Mitgliedern des Amtsausschusses gewählten Personen abzuberufen haben und, sofern erforderlich, eine Neuwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vornehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Loddin beschließt, die bisher in den Amtsausschuss entsendeten weiteren Mitglieder Helmut Laudien und Olaf Hagemann gemäß § 176 Abs. 4 KV M-V abzuberufen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Loddin wählt Herrn Laudien gemäß § 132 KV M-V als weiteres Mitglied sowie Herrn Hagemann als stellvertretendes weiteres Mitglied für den
Amtsausschuss Usedom-Süd.

Beschluss-Nr.: 0010/11
Beschluss über den 1. Nachtrag zu den Honorarverträgen für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Loddin

Die Gemeinde Loddin hat in ihrer Sitzung am 11.10.2011 eine Überarbeitung des Planentwurfes von 05-2011 beschlossen. Dabei wird den Bedenken der Behörden aus dem Beteiligungsverfahren gefolgt und Flächen aus der Planung genommen (Planänderung Nr. 2, Nr. 6 und 1. Änderung BP 9b) sowie im Bereich Wilhelmshöhe die Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen vorgesehen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Loddin beschließt den 1. Nachtrag zu den Honorarverträgen für die Ausführung zusätzlicher Planungsleistungen für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Loddin.