Auf der Sitzung der
Gemeindevertretung der Gemeinde Loddin
wurden am 06.12.2011 folgende Beschlüsse
gefasst:
Beschluss-Nr.: 0018/11
Beschluss über den Antrag auf Zustimmung
zur Leistung einer überplanmäßigen
Ausgabe für die 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes und die
Außenbereichssatzung der Gemeinde Loddin
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Loddin beschließt, dem Antrag auf
Zustimmung zur Leistung einer
überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von
8.150,00 Euro (Haushaltsstelle 6100/6550
– Sachverständigenkosten, Änderung des
FNP, Außenbereichssatzung), zuzustimmen.
Beschluss-Nr.: 0031/11
Beschluss über die Abwahl der weiteren
Mitglieder des Amtsausschusses und
Neuwahl eines weiteren Mitgliedes in den
Amtsausschuss
Die neue Kommunalverfassung des Landes
M-V vom 13. Juli 2011 ermöglicht in §
132 den amtsangehörigen Gemeinden neben
der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister
weitere Mitglieder in den Amtsausschuss
zu entsenden. In der bisherigen Fassung
konnten ab 500 Einwohner und dann in
500er-Schritten weitere Mitglieder
entsendet werden.
Nach der neuen Fassung der
Kommunalverfassung können ab 1.000
Einwohner und dann in 1.000er Schritten
weitere Mitglieder entsandt werden.
Der § 176 Abs. 4 KV M-V schreibt vor,
dass die Gemeindevertretungen sämtliche
zu weiteren Mitgliedern des
Amtsausschusses gewählten Personen
abzuberufen haben und, sofern
erforderlich, eine Neuwahl nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl
vornehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Loddin beschließt, die bisher in den
Amtsausschuss entsendeten weiteren
Mitglieder Helmut Laudien und Olaf
Hagemann gemäß § 176 Abs. 4 KV M-V
abzuberufen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Loddin wählt Herrn Laudien gemäß § 132
KV M-V als weiteres Mitglied sowie Herrn
Hagemann als stellvertretendes weiteres
Mitglied für den
Amtsausschuss Usedom-Süd.
Beschluss-Nr.: 0010/11
Beschluss über den 1. Nachtrag zu den
Honorarverträgen für die 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Loddin
Die Gemeinde Loddin hat in ihrer Sitzung
am 11.10.2011 eine Überarbeitung des
Planentwurfes von 05-2011 beschlossen.
Dabei wird den Bedenken der Behörden aus
dem Beteiligungsverfahren gefolgt und
Flächen aus der Planung genommen
(Planänderung Nr. 2, Nr. 6 und 1.
Änderung BP 9b) sowie im Bereich
Wilhelmshöhe die Ausweisung zusätzlicher
Wohnbauflächen vorgesehen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Loddin beschließt den 1. Nachtrag zu den
Honorarverträgen für die Ausführung
zusätzlicher Planungsleistungen für die
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Loddin. |
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