Auf der Sitzung der
Gemeindevertretung der Gemeinde Pudagla
wurden am 14.11.2011 folgende Beschlüsse
gefasst:
Beschluss-Nr.: 0016/11
Abwägungsbeschluss zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 3 „Wohngebiet
östlich der Wiesenstraße an den
Angelteichen“ der Gemeinde Pudagla
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3
„Wohngebiet östlich der Wiesenstraße an
den Angelteichen“ der Gemeinde Pudagla
hat öffentlich ausgelegen. Parallel dazu
ist die Beteiligung der berührten Träger
öffentlicher Belange erfolgt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Pudagla beschließt, dem
Abwägungsvorschlag zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 3 „Wohngebiet
östlich der Wiesenstraße an den
Angelteichen“ der Gemeinde Pudagla
zuzustimmen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Behörden, sonstigen Träger öffentlicher
Belange und Nachbargemeinden, die
Stellungnahmen eingereicht haben, von
diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
Beschluss-Nr.: 0015/11
Beschluss über den städtebaulichen
Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 3
„Wohngebiet östlich der Wiesenstraße an
den Angelteichen“ der Gemeinde Pudagla
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Pudagla billigt in ihrer Sitzung am
14.11.2011 den Städtebaulichen Vertrag
zwischen der Gemeinde Pudagla und dem
Vorhabensträger Herrn Ralf Höfer,
wohnhaft Am Mühlenberg 1 in 17429
Pudagla, über die Planung und
Erschließung des Bebauungsplangebietes
Nr. 3 für das „Wohngebiet östlich der
Wiesenstraße an den Angelteichen“.
Der Abschluss des Städtebaulichen
Vertrages ist unerlässlich, um die
Gemeinde Pudagla von allen im
Zusammenhang mit der Planung und
Erschließung im Bebauungsplangebiet Nr.
3 anfallenden Kosten freizustellen sowie
die Verantwortlichkeit für die externen
Kompensationsmaßnahmen verbindlich zu
regeln.
Anlagen zum Vertrag:
Anlage 1 Nachweis der
Verfügungsberechtigung des
Vorhabensträgers über die Flurstücke
24/2 und 24/7
Anlage 2 Kompensationsvereinbarung für
die externen Maßnahmen
Beschluss-Nr.: 0014/11
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan
Nr. 3 „Wohngebiet östlich der
Wiesenstraße an den Angelteichen“ der
Gemeinde Pudagla
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 3 für das „Wohngebiet östlich der
Wiesenstraße an den Angelteichen“
folgende Grundstücke:
Gemarkung Pudagla
Flur 7
Flurstücke 24/2, 24/7 und 93 teilweise
(Wiesenstraße)
Fläche rd. 8.011 m²
Das Plangebiet befindet sich am
nördlichen Ortsrand. Es wird im Osten
und Süden durch vorhandene Wohnbebauung,
im Westen durch Angelteiche und im Süden
durch Wiesenflächen begrenzt.
Die eingegangenen Stellungnahmen der
Behörden, sonstigen Träger öffentlicher
Belange und Nachbargemeinden hat die
Gemeindevertretung Pudagla am 14.11.2011
geprüft.
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in
der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 4
des Gesetzes vom 12.04.2011 (BGBl. I, S.
619), sowie nach § 86 der
Landesbauordnung M -V vom 18.04.2006
(Gesetz- und Verordnungsblatt M-V 2006,
Nr. 5 S. 102 ff.), zuletzt geändert
durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12.
Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 366, 379) und §
11 Abs. 3 BNatSchG beschließt die
Gemeindevertretung Pudagla den
Bebauungsplan Nr. 3 für das „Wohngebiet
östlich der Wiesenstraße an den
Angelteichen“, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text
(Teil B), als Satzung.
Die Begründung mit Umweltbericht wird
gebilligt.
Beschluss-Nr.: 0013/11
Beschluss über 1. Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung der Gemeinde Pudagla
Mit Inkrafttreten des § 6
Landeskreisneuordnungsgesetz M-V am
04.09.2011 wurde der neue Landkreis
Südvorpommern, jetzt Landkreis
Vorpommern-Greifswald, gebildet. Das
Siegel der Gemeinde Pudagla erhielt bis
dato neben der Umschrift „Gemeinde
Pudagla“ auch den Kreisnamen „Landkreis
Ostvorpommern“. Diese Umschrift ist
nunmehr in „Landkreis
Vorpommern-Greifswald“ zu ändern.
Weiterhin hat die Gemeindevertretung der
Gemeinde Pudagla auf ihrer Sitzung am
10.10.2011 beschlossen, die Aufgaben des
Rechnungsprüfungsausschusses ab dem
01.01.2012 auf das Amt zu übertragen.
Der weitere Bestand des gemeindlichen
Rechnungsprüfungsausschusses ist somit
nicht mehr erforderlich.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Pudagla beschließt die 1. Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde
Pudagla in der vorliegenden Form.
Beschluss-Nr.: 0017/11
Beschluss über den Antrag auf Zustimmung
zur Leistung einer überplanmäßigen
Ausgabe - Beiträge Wasser- und
Bodenverband
Extreme Niederschläge zu Beginn und
besonders im Sommer dieses Jahres haben
die geplanten Energiekosten auf mehr als
das Doppelte ansteigen lassen. Der
fortwährende Pumpbetrieb hat analog
zusätzliche Reparaturen von Anlagen
sowie den Einsatz zusätzlicher Pumpen
verursacht und dadurch die planmäßigen
Ausgaben ebenso verdoppelt.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ergibt sich
ein Fehlbetrag von 5.500,00 Euro.
Um den Fehlbetrag beim Wasser- und
Bodenverband begleichen zu können, ist
die Bereitstellung der Mittel durch eine
überplanmäßige Ausgabe erforderlich.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Pudagla beschließt, dem Antrag zur
überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von
5.500,00 € in der Haushaltsstelle
6900.6610 Beiträge Wasser- und
Bodenverband zuzustimmen.
Beschluss-Nr.: 0018/11
Beschluss über den Antrag auf Zustimmung
zur Leistung einer überplanmäßigen
Ausgabe - Elektroenergie Bauhof
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Pudagla beschließt, dem Antrag auf
Zustimmung zur Leistung einer
überplanmäßigen Ausgabe in der HH-Stelle
7700 5410 – Elektroenergie Bauhof – in
Höhe von 1.800,00 € zuzustimmen.
Beschluss-Nr.: 0019/11
Beschluss über die Zustimmung zur
Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe –
Umlage Kindertagesstätten
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Pudagla beschließt, dem Antrag auf
Zustimmung zur Leistung einer
überplanmäßigen Ausgabe in der HH-Stelle
4640.7120 – Umlage Kindertagesstätten –
in Höhe von 9.000,00 € zuzustimmen. |
|