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Ortsrecht
 
 Ortsrecht Gemeinde Pudagla - Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung Haushaltssatzung der Gemeinde Pudagla für das Haushaltsjahr 2011
Bekanntmachung Jahresrechnung der Gemeinde Pudagla für das Haushaltsjahr 2009
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd zum Beschluss Nr. 0005/11 vom 02.05.2011 über den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das „Wohngebiet östlich der Wiesenstraße an den Angelteichen"
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd über die Satzung für den Bebauungsplan Nr. 3 für das „Wohngebiet östlich der Wiesenstraße an den Angelteichen"
 Beschlussfassungen der Gemeinde Pudagla
Auf der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Pudagla wurden am 14.11.2011 folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr.: 0016/11
Abwägungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 „Wohngebiet östlich der Wiesenstraße an den Angelteichen“ der Gemeinde Pudagla

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 „Wohngebiet östlich der Wiesenstraße an den Angelteichen“ der Gemeinde Pudagla hat öffentlich ausgelegen. Parallel dazu ist die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange erfolgt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pudagla beschließt, dem Abwägungsvorschlag zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 „Wohngebiet östlich der Wiesenstraße an den Angelteichen“ der Gemeinde Pudagla zuzustimmen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Stellungnahmen eingereicht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

Beschluss-Nr.: 0015/11
Beschluss über den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 3 „Wohngebiet östlich der Wiesenstraße an den Angelteichen“ der Gemeinde Pudagla

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pudagla billigt in ihrer Sitzung am 14.11.2011 den Städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Pudagla und dem Vorhabensträger Herrn Ralf Höfer, wohnhaft Am Mühlenberg 1 in 17429 Pudagla, über die Planung und Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 3 für das „Wohngebiet östlich der Wiesenstraße an den Angelteichen“.
Der Abschluss des Städtebaulichen Vertrages ist unerlässlich, um die Gemeinde Pudagla von allen im Zusammenhang mit der Planung und Erschließung im Bebauungsplangebiet Nr. 3 anfallenden Kosten freizustellen sowie die Verantwortlichkeit für die externen Kompensationsmaßnahmen verbindlich zu regeln.
Anlagen zum Vertrag:
Anlage 1 Nachweis der Verfügungsberechtigung des Vorhabensträgers über die Flurstücke 24/2 und 24/7
Anlage 2 Kompensationsvereinbarung für die externen Maßnahmen


Beschluss-Nr.: 0014/11
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 3 „Wohngebiet östlich der Wiesenstraße an den Angelteichen“ der Gemeinde Pudagla

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 für das „Wohngebiet östlich der Wiesenstraße an den Angelteichen“ folgende Grundstücke:
Gemarkung Pudagla
Flur 7
Flurstücke 24/2, 24/7 und 93 teilweise (Wiesenstraße)
Fläche rd. 8.011 m²
Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand. Es wird im Osten und Süden durch vorhandene Wohnbebauung, im Westen durch Angelteiche und im Süden durch Wiesenflächen begrenzt.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung Pudagla am 14.11.2011 geprüft.
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12.04.2011 (BGBl. I, S. 619), sowie nach § 86 der Landesbauordnung M -V vom 18.04.2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt M-V 2006, Nr. 5 S. 102 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 366, 379) und § 11 Abs. 3 BNatSchG beschließt die Gemeindevertretung Pudagla den Bebauungsplan Nr. 3 für das „Wohngebiet östlich der Wiesenstraße an den Angelteichen“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.

Beschluss-Nr.: 0013/11
Beschluss über 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pudagla

Mit Inkrafttreten des § 6 Landeskreisneuordnungsgesetz M-V am 04.09.2011 wurde der neue Landkreis Südvorpommern, jetzt Landkreis Vorpommern-Greifswald, gebildet. Das Siegel der Gemeinde Pudagla erhielt bis dato neben der Umschrift „Gemeinde Pudagla“ auch den Kreisnamen „Landkreis Ostvorpommern“. Diese Umschrift ist nunmehr in „Landkreis Vorpommern-Greifswald“ zu ändern.
Weiterhin hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Pudagla auf ihrer Sitzung am 10.10.2011 beschlossen, die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses ab dem 01.01.2012 auf das Amt zu übertragen.
Der weitere Bestand des gemeindlichen Rechnungsprüfungsausschusses ist somit nicht mehr erforderlich.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pudagla beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pudagla in der vorliegenden Form.


Beschluss-Nr.: 0017/11
Beschluss über den Antrag auf Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe - Beiträge Wasser- und Bodenverband

Extreme Niederschläge zu Beginn und besonders im Sommer dieses Jahres haben die geplanten Energiekosten auf mehr als das Doppelte ansteigen lassen. Der fortwährende Pumpbetrieb hat analog zusätzliche Reparaturen von Anlagen sowie den Einsatz zusätzlicher Pumpen verursacht und dadurch die planmäßigen Ausgaben ebenso verdoppelt.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ergibt sich ein Fehlbetrag von 5.500,00 Euro.
Um den Fehlbetrag beim Wasser- und Bodenverband begleichen zu können, ist die Bereitstellung der Mittel durch eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pudagla beschließt, dem Antrag zur überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 5.500,00 € in der Haushaltsstelle 6900.6610 Beiträge Wasser- und Bodenverband zuzustimmen.

Beschluss-Nr.: 0018/11
Beschluss über den Antrag auf Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe - Elektroenergie Bauhof

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pudagla beschließt, dem Antrag auf Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in der HH-Stelle 7700 5410 – Elektroenergie Bauhof – in Höhe von 1.800,00 € zuzustimmen.

Beschluss-Nr.: 0019/11
Beschluss über die Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe – Umlage Kindertagesstätten

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pudagla beschließt, dem Antrag auf Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in der HH-Stelle 4640.7120 – Umlage Kindertagesstätten – in Höhe von 9.000,00 € zuzustimmen.