Auf der Sitzung der
Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz
wurden am 15.12.2011 folgende Beschlüsse
gefasst:
Beschluss-Nr.: 0035/11
Beschluss über die 2. Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung
Die Änderung der Hauptsatzung ist
aufgrund der Bildung des neuen
Landkreises Vorpommern-Greifswald
erforderlich. Der Kreisname ist
Bestandteil der Umschrift des
Gemeindesiegels.
Der neu eingefügte Satz in der
vorgelegten Hauptsatzungsänderung:
„Der Werkausschuss ist ein
beschließender Ausschuss“ wird
gestrichen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Ückeritz beschließt die 2. Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung in der
vorliegenden Form.
Beschluss-Nr.: 0051/11
Beschluss über die Aufhebung des
Beschlusses Nr. 0054/08 vom 11.12.2008
zur Aufstellung der 6. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 2
„Strandbereich/Vorplatz Campingplatz“
der Gemeinde Ückeritz
In der Gemeindevertretersitzung am
11.12.2008 ist der Beschluss Nr. 0054/08
zur Aufstellung der 6. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 2
„Strandbereich/Vorplatz Campingplatz der
Gemeinde Ückeritz gefasst worden. Im
Ergebnis zahlreicher Beratungen im
Bauausschuss und in der
Gemeindevertretung sowie mit Trägern
öffentlicher Belang zu den
Planungsabsichten der Gemeinde, haben
sich im Ergebnis die Planungsziele
geändert.
Die Gemeindevertretung beschließt, den
Beschluss Nr. 0054/08 vom 11.12.2008 zur
Aufstellung der 6. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 2
„Strandbereich/Vorplatz Campingplatz“
der Gemeinde Ückeritz aufzuheben.
Beschluss-Nr.: 0052/11
Beschluss über die Aufstellung der 6.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2
„Strandbereich/Vorplatz Campingplatz“
der Gemeinde Ückeritz
Die Gemeinde Ückeritz beschließt die
Aufstellung der 6. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 2
„Strandbereich/Vorplatz Campingplatz“
Gemarkung: Ückeritz
Flur: 1
Flurstücke: 2/2, 2/3, 2/4, 2/5, 2/10,
2/11, 2/29
2/30, 2/31, 2/35, 2/52 teilw.,
133/52 teilw., 133/54 teilw., 133/59
teilw.,
135/14 teilw., 135/16 teilw.
Das vorgesehene Plangebiet hat eine
Gesamtfläche von ca. 1,6 ha
Beschluss-Nr.: 0050/11
Beschluss über die Abberufung des
weiteren Mitgliedes des Amtsausschusses
und Neuwahl eines weiteren Mitgliedes
Die neue Kommunalverfassung des Landes
M-V vom 13. Juli 2011 ermöglicht in §
132 den amtsangehörigen Gemeinden neben
der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister
weitere Mitglieder in den Amtsausschuss
zu entsenden. In der bisherigen Fassung
konnten ab 500 Einwohner weitere
Mitglieder entsendet werden.
Nach der neuen Fassung der
Kommunalverfassung können erst ab 1.000
Einwohner weitere Mitglieder entsandt
werden.
Der § 176 Abs. 4 KV M-V schreibt vor,
dass die Gemeindevertretungen sämtliche
zu weiteren Mitgliedern des
Amtsausschusses gewählten Personen
abzuberufen haben und, sofern
erforderlich, eine Neuwahl nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl
vornehmen.
Maßgeblich gelten entsprechend § 171 KV
M-V die vom Statistischen Amt des Landes
M-V zum 30. Juni fortgeschriebenen
Einwohnerzahlen vom 01. Januar des
folgenden Jahres an. Zum 30.06.2011
hatte Ückeritz 1.026 Einwohner und kann
daher ein weiteres Mitglied in den
Amtsausschuss entsenden.
Das Amtsausschussmitglied Gerd Gamradt
ist daher zunächst abzuberufen und im
Anschluss wiederum ein neues weiteres
Mitglied zu wählen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Ückeritz beschließt, das bisher in den
Amtsausschuss entsendete weitere
Mitglied Gerd Gamradt gemäß § 176 Abs. 4
KV M-V abzuberufen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Ückeritz wählt Herrn Gerd Gamradt gemäß
§ 132 KV M-V als weiteres Mitglied sowie
Herrn Vicco von Voss als
stellvertretendes weiteres Mitglied für
den Amtsausschuss Usedom-Süd. |
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