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Ortsrecht
 
 Ortsrecht Stadt Usedom - Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung Jahresrechnung der Stadt Usedom für das Haushaltsjahr 2009
Bekanntmachung Haushaltssatzung der Stadt Usedom für das Haushaltsjahr 2010
Bekanntmachung Haushaltssatzung der Stadt Usedom für das Haushaltsjahr 2011
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd über den Beschluss Nr. 0012/11 vom 10.03.2011 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Wohnbaufläche Karniner Straße Flur 6, Flurstück 292" der Stadt Usedom
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd über den Beschluss Nr. 0017/11 vom 07.04.2011 zur Aufstellung der 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Usedom
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am alten Guterbahnhof" der Stadt Usedom
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd zum Beschluss Nr. 0032/11 vom 16.06.2011 über den Entwurf und die Auslegung der 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Usedom für das Sondergebiet „Biogas" in Welzin
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd über die Erteilung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB für die zur 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Usedom i. V. m. der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Hafen Kölpin"
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd über die Satzung für den Bebauungsplan Nr. 10 „HAFEN KÖLPIN" der Stadt Usedom
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd über die erneute Auslegung der 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Usedom für das Sondergebiet „Biogas" in Welzin
Bekanntmachung des Amtes Usedom Süd über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 15 „Wohnbaufläche Karniner Straße, Flur 6, Flurstück 292" der Stadt Usedom
   
 Beschlussfassungen der Stadt Usedom
 
Auf der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Usedom wurden am 08.12.2011 folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr.: 0055/11
Beschluss über den Antrag auf Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe zum Beitrag „Wasser- und Bodenverband „Insel Usedom-Peenestrom“

Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt, dem Antrag auf Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe i. H. v. 36.000,00 Euro in der Haushaltsstelle 6900.6610 zuzustimmen.

Beschluss-Nr.: 0058/11
Beschluss über die Abberufung der weiteren Mitglieder des Amtsausschusses und Neuwahl eines weiteren Mitgliedes

Die neue Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 ermöglicht in § 132 den amtsangehörigen Gemeinden neben der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister weitere Mitglieder in den Amtsausschuss zu entsenden. In der bisherigen Fassung konnten ab 500 Einwohner und dann in 500er-Schritten weitere Mitglieder entsendet werden.
Nach der neuen Fassung der Kommunalverfassung können ab 1.000 Einwohner und dann in 1.000er Schritten weitere Mitglieder entsandt werden.
Der § 176 Abs. 4 KV M-V schreibt vor, dass die Stadt-/Gemeindevertretungen sämtliche zu weiteren Mitgliedern des Amtsausschusses gewählten Personen abzuberufen haben und, sofern erforderlich, eine Neuwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vornehmen.
Maßgeblich gelten entsprechend § 171 KV M-V die vom Statistischen Amt des Landes M-V zum 30. Juni fortgeschriebenen Einwohnerzahlen vom 01. Januar des folgenden Jahres an. Zum 30.06.2011 hatte Usedom 1.876 Einwohner und kann daher ein weiteres Mitglied in den Amtsausschuss entsenden.
Die Mitglieder Kaspereit und Leppin sind daher zunächst abzuberufen und im Anschluss wiederum ein weiteres Mitglied zu wählen.
Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt, die bisher in den Amtsausschuss entsendeten weiteren Mitglieder Grit Kaspereit und Michael Leppin gemäß § 176 Abs. 4 KV M-V abzuberufen.

Die Stadtvertretung der Stadt Usedom wählt Herrn Michael Leppin
gemäß § 132 KV M-V als weiteres Mitglied für den Amtsausschuss Usedom-Süd.
Die Stadtvertretung der Stadt Usedom wählt Frau Grit Kaspereit gemäß § 132 KV M-V als stellvertretendes weiteres Mitglied für den Amtsausschuss Usedom-Süd.

Beschluss-Nr.: 0057/11
Beschluss über den Verkauf des in Gemarkung Usedom Flur 11 belegenen Flurstückes 168

Die Stadt Usedom ist Eigentümer des im Grundbuch von Usedom Blatt 930 verzeichneten Grundbesitzes in Gemarkung Usedom Flur 11 Flurstück 168 mit 2961 m².
Das Grundstück liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Altstadt“ Usedom.
Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt, das in Gemarkung Usedom Flur 11 belegene Flurstück 168 nicht zu verkaufen.
Der Verkauf und die Umnutzung des ehemaligen Standortes der Feuerwehr stehen nicht mit den städtebaulichen Zielsetzungen des Rahmenplanes im Einklang. Das Objekt soll bis auf weiteres der öffentlichen Jugendarbeit und der Unterstützung der örtlichen Vereinsarbeit vorbehalten bleiben.

Beschluss-Nr.: 0044/11
Beschluss über den Verkauf des in Gemarkung Gellenthin Flur 2 belegenen Flurstückes 25 - Erstellung eines Verkehrswertgutachtens

Die Stadt Usedom ist Eigentümer des im Grundbuch von Usedom Blatt 867 verzeichneten Grundbesitzes in Gemarkung Gellenthin Flur 1 Flurstück 94/1 mit 450 m². Dieser Vermögenswert liegt in einem Gebiet in dem das Bodenordnungsverfahren Usedom durchgeführt wurde. Einem Verkauf des vorbezeichneten Objektes steht aus Sicht der Flurneuordnungsbehörde nichts entgegen.
Die Stadt Usedom könnte diesen Vermögenswert verkaufen, wenn er in absehbarer Zeit nicht zur Erfüllung gemeindlicher Pflichtaufgaben in Anspruch genommen werden muss.
Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt dem Grunde nach, das in Gemarkung Gellenthin Flur 2 belegene Flurstück 25 mit 581 m², in 17406 Usedom OT Gellenthin zu verkaufen.

Beschluss-Nr.: 0054/11
Antrag auf Beschulung in eine andere als die örtlich zuständige Schule gemäß § 46 Abs. 3 Schulgesetz M-V

Gemäß § 46 Absatz 3 Schulgesetz M-V kann der Träger der örtlich zuständigen Schule den Besuch in einer anderen Schule gestatten, insbesondere wenn die zuständige Schule aufgrund der Verkehrsverhältnisse nur unter erheblichen Schwierigkeiten zu erreichen ist, der Besuch einer anderen Schule dem Schulpflichtigen die Förderung spezieller Interessen oder Fähigkeiten ermöglicht oder besondere soziale Umstände vorliegen.
Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt, den Antrag auf Beschulung in einer anderen als der örtlich zuständigen Schule zu genehmigen.

Beschluss-Nr.: 0056/11
Beschluss über den Antrag auf Beschulung in eine andere als die örtlich zuständige Schule gemäß § 46 Abs. 3 Schulgesetz M-V

Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt, den Antrag auf Beschulung in einer anderen als der örtlich zuständigen Schule zu genehmigen.


Beschluss-Nr.: 0059/11
Beschluss über den Abschluss eines Architektenvertrages für die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Gneventhin

Beschluss-Nr.: 0060/11
Beschluss über die Auftragsvergabe zur Ersatzpflanzung Sporthalle

Beschluss-Nr.: 0061/11
Beschluss über die Auftragsvergabe zur Wiederaufforstung nach Windwurf