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Ortsrecht |
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| Ortsrecht Stadt
Usedom - Öffentliche Bekanntmachungen |
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| Beschlussfassungen der Stadt Usedom |
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Auf der Sitzung der
Stadtvertretung der Stadt Usedom wurden
am 08.12.2011 folgende Beschlüsse
gefasst:
Beschluss-Nr.: 0055/11
Beschluss über den Antrag auf Zustimmung
zur Leistung einer überplanmäßigen
Ausgabe zum Beitrag „Wasser- und
Bodenverband „Insel Usedom-Peenestrom“
Die Stadtvertretung der Stadt Usedom
beschließt, dem Antrag auf Zustimmung
zur Leistung einer überplanmäßigen
Ausgabe i. H. v. 36.000,00 Euro in der
Haushaltsstelle 6900.6610 zuzustimmen.
Beschluss-Nr.: 0058/11
Beschluss über die Abberufung der
weiteren Mitglieder des Amtsausschusses
und Neuwahl eines weiteren Mitgliedes
Die neue Kommunalverfassung des Landes
M-V vom 13. Juli 2011 ermöglicht in §
132 den amtsangehörigen Gemeinden neben
der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister
weitere Mitglieder in den Amtsausschuss
zu entsenden. In der bisherigen Fassung
konnten ab 500 Einwohner und dann in
500er-Schritten weitere Mitglieder
entsendet werden.
Nach der neuen Fassung der
Kommunalverfassung können ab 1.000
Einwohner und dann in 1.000er Schritten
weitere Mitglieder entsandt werden.
Der § 176 Abs. 4 KV M-V schreibt vor,
dass die Stadt-/Gemeindevertretungen
sämtliche zu weiteren Mitgliedern des
Amtsausschusses gewählten Personen
abzuberufen haben und, sofern
erforderlich, eine Neuwahl nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl
vornehmen.
Maßgeblich gelten entsprechend § 171 KV
M-V die vom Statistischen Amt des Landes
M-V zum 30. Juni fortgeschriebenen
Einwohnerzahlen vom 01. Januar des
folgenden Jahres an. Zum 30.06.2011
hatte Usedom 1.876 Einwohner und kann
daher ein weiteres Mitglied in den
Amtsausschuss entsenden.
Die Mitglieder Kaspereit und Leppin sind
daher zunächst abzuberufen und im
Anschluss wiederum ein weiteres Mitglied
zu wählen.
Die Stadtvertretung der Stadt Usedom
beschließt, die bisher in den
Amtsausschuss entsendeten weiteren
Mitglieder Grit Kaspereit und Michael
Leppin gemäß § 176 Abs. 4 KV M-V
abzuberufen.
Die Stadtvertretung der Stadt Usedom
wählt Herrn Michael Leppin
gemäß § 132 KV M-V als weiteres Mitglied
für den Amtsausschuss Usedom-Süd.
Die Stadtvertretung der Stadt Usedom
wählt Frau Grit Kaspereit gemäß § 132 KV
M-V als stellvertretendes weiteres
Mitglied für den Amtsausschuss
Usedom-Süd.
Beschluss-Nr.: 0057/11
Beschluss über den Verkauf des in
Gemarkung Usedom Flur 11 belegenen
Flurstückes 168
Die Stadt Usedom ist Eigentümer des im
Grundbuch von Usedom Blatt 930
verzeichneten Grundbesitzes in Gemarkung
Usedom Flur 11 Flurstück 168 mit 2961
m².
Das Grundstück liegt im förmlich
festgelegten Sanierungsgebiet „Altstadt“
Usedom.
Die Stadtvertretung der Stadt Usedom
beschließt, das in Gemarkung Usedom Flur
11 belegene Flurstück 168 nicht zu
verkaufen.
Der Verkauf und die Umnutzung des
ehemaligen Standortes der Feuerwehr
stehen nicht mit den städtebaulichen
Zielsetzungen des Rahmenplanes im
Einklang. Das Objekt soll bis auf
weiteres der öffentlichen Jugendarbeit
und der Unterstützung der örtlichen
Vereinsarbeit vorbehalten bleiben.
Beschluss-Nr.: 0044/11
Beschluss über den Verkauf des in
Gemarkung Gellenthin Flur 2 belegenen
Flurstückes 25 - Erstellung eines
Verkehrswertgutachtens
Die Stadt Usedom ist Eigentümer des im
Grundbuch von Usedom Blatt 867
verzeichneten Grundbesitzes in Gemarkung
Gellenthin Flur 1 Flurstück 94/1 mit 450
m². Dieser Vermögenswert liegt in einem
Gebiet in dem das Bodenordnungsverfahren
Usedom durchgeführt wurde. Einem Verkauf
des vorbezeichneten Objektes steht aus
Sicht der Flurneuordnungsbehörde nichts
entgegen.
Die Stadt Usedom könnte diesen
Vermögenswert verkaufen, wenn er in
absehbarer Zeit nicht zur Erfüllung
gemeindlicher Pflichtaufgaben in
Anspruch genommen werden muss.
Die Stadtvertretung der Stadt Usedom
beschließt dem Grunde nach, das in
Gemarkung Gellenthin Flur 2 belegene
Flurstück 25 mit 581 m², in 17406 Usedom
OT Gellenthin zu verkaufen.
Beschluss-Nr.: 0054/11
Antrag auf Beschulung in eine andere als
die örtlich zuständige Schule gemäß § 46
Abs. 3 Schulgesetz M-V
Gemäß § 46 Absatz 3 Schulgesetz M-V kann
der Träger der örtlich zuständigen
Schule den Besuch in einer anderen
Schule gestatten, insbesondere wenn die
zuständige Schule aufgrund der
Verkehrsverhältnisse nur unter
erheblichen Schwierigkeiten zu erreichen
ist, der Besuch einer anderen Schule dem
Schulpflichtigen die Förderung
spezieller Interessen oder Fähigkeiten
ermöglicht oder besondere soziale
Umstände vorliegen.
Die Stadtvertretung der Stadt Usedom
beschließt, den Antrag auf Beschulung in
einer anderen als der örtlich
zuständigen Schule zu genehmigen.
Beschluss-Nr.: 0056/11
Beschluss über den Antrag auf Beschulung
in eine andere als die örtlich
zuständige Schule gemäß § 46 Abs. 3
Schulgesetz M-V
Die Stadtvertretung der Stadt Usedom
beschließt, den Antrag auf Beschulung in
einer anderen als der örtlich
zuständigen Schule zu genehmigen.
Beschluss-Nr.: 0059/11
Beschluss über den Abschluss eines
Architektenvertrages für die Aufstellung
einer Außenbereichssatzung für den
Ortsteil Gneventhin
Beschluss-Nr.: 0060/11
Beschluss über die Auftragsvergabe zur
Ersatzpflanzung Sporthalle
Beschluss-Nr.: 0061/11
Beschluss über die Auftragsvergabe zur
Wiederaufforstung nach Windwurf |
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