Auf der Sitzung der
Gemeindevertretung der Gemeinde Zempin
wurden am 21.11.2011 folgende Beschlüsse
gefasst:
Beschluss-Nr.: 0048/11
Beschluss über die 2. Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde
Seebad Zempin
Mit Inkrafttreten des § 6
Landeskreisneuordnungsgesetz M-V am 04.
September 2011 wurde der Landkreis
Südvorpommern, jetzt Landkreis
Vorpommern-Greifswald gebildet.
Das Siegel der Gemeinde trug bisher
neben dem Gemeindenamen auch die
Umschrift „Landkreis Ostvorpommern“.
Diese Umschrift ist nunmehr in
„Landkreis Vorpommern-Greifswald“ zu
ändern.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Zempin beschließt die 2. Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung in der
vorliegenden Form.
Beschluss-Nr.: 0051/11
Beschluss über den Antrag auf Zustimmung
zur Leistung einer überplanmäßigen
Ausgabe - Beiträge Wasser- und
Bodenverband
Die Beiträge für das Jahr 2011, welche
dem Amt durch den Wasser- und
Bodenverband Insel Usedom im Herbst 2010
für die Haushaltsplanung mitgeteilt
wurden, sind nicht ausreichend.
Extreme Niederschläge zu Beginn und
besonders im Sommer dieses Jahres haben
die geplanten Energiekosten auf mehr als
das Doppelte ansteigen lassen. Der
fortwährende Pumpbetrieb hat analog
zusätzliche Reparaturen von Anlagen
sowie den Einsatz zusätzlicher Pumpen
verursacht und dadurch die planmäßigen
Ausgaben ebenso verdoppelt.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ergibt sich
ein Fehlbetrag von 2.100,00 Euro.
Um den Fehlbetrag beim Wasser- und
Bodenverband begleichen zu können, ist
die Bereitstellung der Mittel durch eine
überplanmäßige Ausgabe erforderlich.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Zempin beschließt dem Antrag auf
Zustimmung zur Leistung einer
überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von
2.100,00 € in der Haushaltsstelle
6900.6610 Beiträge Wasser- und
Bodenverband zuzustimmen.
Beschluss-Nr.: 0049/11
Beschluss über die Neuvergabe eines
Straßennamens für einen Teilabschnitt
der Straße „Zu den Karlsbergen“ in
Zempin
Aufgrund der doppelten Bezeichnung des
Straßennamens „Zu den Karlsbergen“ für
zwei unterschiedliche Verkehrsflächen
macht sich die Änderung des
Straßennamens für diesen
Straßenabschnitt notwendig.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Zempin beschließt dem Teilabschnitt der
Straße „Zu den Karlsbergen“ auf dem
Flurstück 426/6 und dem durch die
Parzellierung des ehemaligen
Kita-Grundstücks entstandenen
Straßenflurstück 425/15 der Flur 1 von
Zempin den Straßennamen: Stichlingsweg
zu geben.
Beschluss-Nr.: 0052/11
Beschluss über den Verkauf einer
Bauparzelle, Flurstück 426/17 der Flur 1
von Zempin
Beschluss-Nr.: 0053/11
Beschluss über die Verlängerung eines
Pachtvertrages
Auf der Sitzung der
Gemeindevertretung der Gemeinde Zempin
wurden am 19.12.2011 folgende Beschlüsse
gefasst:
Beschluss-Nr.: 0055/11
Beschluss über die Abberufung des
weiteren Mitglieds des Amtsausschusses
Die neue Kommunalverfassung des Landes
M-V vom 13. Juli 2011 ermöglicht in §
132 den amtsangehörigen Gemeinden neben
der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister
weitere Mitglieder in den Amtsausschuss
zu entsenden. In der bisherigen Fassung
konnten ab 500 Einwohner und dann in
500er-Schritten weitere Mitglieder
entsendet werden.
Nach der neuen Fassung der
Kommunalverfassung können ab 1.000
Einwohner und dann in 1.000er Schritten
weitere Mitglieder entsandt werden.
Der § 176 Abs. 4 KV M-V schreibt vor,
dass die Gemeindevertretungen sämtliche
zu weiteren Mitgliedern des
Amtsausschusses gewählten Personen
abzuberufen haben und, sofern
erforderlich, eine Neuwahl nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl
vornehmen.
Maßgeblich sind entsprechend § 171 KV
M-V die vom Statistischen Amt des Landes
M-V zum 30. Juni fortgeschriebenen
Einwohnerzahlen. Zum 30.06.2011 hatte
Zempin 946 Einwohner und kann daher
keine weiteren Mitglieder in den
Amtsausschuss entsenden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Zempin beschließt, das bisher in den
Amtsausschuss entsendete weitere
Mitglied Frau Edda Kiepsel gemäß § 176
Abs. 4 KV M-V abzuberufen.
Beschluss-Nr.: 0054/11
Beschluss über die Auftragsvergabe
Ausbau Breitband-Versorgung in der
Gemeinde Zempin (DSL)
Für die Gemeinde Zempin besteht bis dato
eine Nicht- bzw. Unterversorgung mit
Breitbandanschlüssen. Die
Koordinierungsstelle Breitband des
Zweckverbandes Elektronische Verwaltung
in Mecklenburg-Vorpommern hat daher für
die Gemeinde Zempin eine
Angebotsaufforderung zur Teilnahme am
offenen und transparenten
Auswahlverfahren durchgeführt.
Im Rahmen dieses Aufforderungsverfahrens
ist innerhalb der Einreichungsfrist ein
Angebot zur Herstellung von
DSL-Anschlüssen im Zempiner
Gemeindegebiet eingegangen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Zempin beschließt, den Auftrag für den
Breitbandausbau – Herstellung der
DSL-Verfügbarkeit im Gemeindegebiet
Zempin auf Grundlage des Angebotes vom
08.11.2011 zu vergeben.
Beschluss-Nr.: 0056/11
Beschluss über den Verkauf einer
Bauparzelle, Flurstück 426/14 der Flur 1
von Zempin |