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Ortsrecht |
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| Ortsrecht Gemeinde Zirchow -
Öffentliche Bekanntmachungen |
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| Beschlussfassungen der Gemeinde
Zirchow |
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Auf der Sitzung der Gemeindevertretung
der Gemeinde Zirchow wurde am 11.01.2012
folgender Beschluss gefasst:
Beschluss-Nr.: 0018/11
Beschluss über die Abberufung des weiteren
Mitgliedes des Amtsausschusses
Die neue Kommunalverfassung des Landes M-V vom
13. Juli 2011 ermöglicht in § 132 den
amtsangehörigen Gemeinden neben der
Bürgermeisterin/dem Bürgermeister weitere
Mitglieder in den Amtsausschuss zu entsenden. In
der bisherigen Fassung konnten ab 500 Einwohner
und dann in 500er-Schritten weitere Mitglieder
entsendet werden.
Nach der neuen Fassung der Kommunalverfassung
können ab 1.000 Einwohner und dann in 1.000er
Schritten weitere Mitglieder entsandt werden.
Der § 176 Abs. 4 KV M-V schreibt vor, dass die
Gemeindevertretungen sämtliche zu weiteren
Mitgliedern des Amtsausschusses gewählten
Personen abzuberufen haben und, sofern
erforderlich, eine Neuwahl nach den Grundsätzen
der Verhältniswahl vornehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zirchow
beschließt, das bisher in den Amtsausschuss
entsendete weitere Mitglied Frau Barbara Flindt
gemäß § 176 Abs. 4 KV M-V abzuberufen.
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