|
Bundespersonalausweis
(BPA)
Am 1. November 2010 hat
der neue Personalausweis im
Scheckkartenformat den bisherigen
Personalausweis abgelöst.
Wie schon der bisherige
Ausweis enthält auch das neue Dokument
zahlreiche Sicherheitsmerkmale.
Ihr neuer Personalausweis
bietet Ihnen die Möglichkeit, die
herkömmliche Nutzung von Ausweisen aus
der „Papierwelt“ in die digitale Welt zu
übertragen. Mit neu geschaffenen
Funktionen bietet er Ihnen viele
Einsatzmöglichkeiten vor allem im
Internet.
Wenn Sie mehr über den
neuen Ausweis mit seinen neuen
Möglichkeiten erfahren möchten, können
Sie sich auf den Seiten des
Personalausweisportals umfassend
informieren.
>>>
http://www.personalausweisportal.de
Diese Unterlagen werden
bei der Beantragung benötigt
-
alter Personalausweis
oder Reisepass
-
alter Kinderausweis,
Kinderreispass oder Geburtsurkunde
sowie Einverständniserklärung beider
Erziehungsberechtigten oder
Sorgerechtsnachweis bei nur einem
Erziehungsberechtigten
-
ein aktuelles
biometrisches Passbild
-
28,80 Euro Gebühr
(für Personen ab 24 Jahre)
22,80 Euro Gebühr (für Personen
unter 24 Jahren)
Gebühren
|
Ausstellung von
Personalausweisen ab 1. November
2010 |
|
Antragstellende Person ab 24
Jahren |
28,80 Euro (10 Jahre gültig)
|
|
Antragstellende Person unter 24
Jahren |
22,80 Euro (6 Jahre gültig) |
|
Vorläufiger Personalausweis |
10 Euro |
|
Weitere
Gebührenregelungen |
|
Erstmaliges Aktivieren der
Online-Ausweisfunktion bei der
Ausgabe oder bei der Vollendung
des 16.Lebensjahres |
gebührenfrei |
|
Nachträgliches Aktivieren der
Online-Ausweisfunktion |
6
Euro |
|
Deaktivieren der
Online-Ausweisfunktion |
gebührenfrei |
|
Ändern der PIN im Bürgeramt (z.
B. PIN vergessen) |
6
Euro |
|
Ändern der Anschrift bei Umzügen |
gebührenfrei |
|
Sperren der
Online-Ausweisfunktion im
Verlustfall |
gebührenfrei |
|
Entsperren der
Online-Ausweisfunktion |
6
Euro |
|
Kosten für das Aufbringen eines
elektronischen
Signaturzertifikates |
Festlegung durch jeweiligen
Anbieter |
Gültigkeit des Dokuments
Personalausweise sind 10 Jahre gültig.
Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die
Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Vorläufige
Personalausweise werden für eine
Gültigkeitsdauer von höchstens drei
Monaten ausgestellt.
Anforderungen an das Lichtbild
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine
Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert
auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen
müssen offen und deutlich sichtbar sein.
Fingerabdrücke
Auf Wunsch des Antragsstellers können
auf dem Ausweis Fingerabdrücke abgelegt
werden. Die Kombination von Lichtbild
und Finderabdrücken ermöglicht eine
eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber
und Ausweis. Lichtbild und
Fingerabdrücke dürfen nur von
hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel
Polizeivollzugsbehörden oder
Personalausweisbehörden zur Überprüfung
der Echtheit des Ausweises und der
Identität des Ausweisinhabers genutzt
werden.
Wichtig:
Für die Beantragung des
Personalausweises wird Ihre eigenhändige
Unterschrift benötigt, Sie können sich
nicht vertreten lassen.
Die Herstellung Ihres neuen
Personalausweises dauert ca. 2 -3
Wochen, die Bearbeitung erfolgt in der
Bundesdruckerei Berlin.
Für die Abholung Ihres Personalausweises
können Sie eine Person bevollmächtigen.
Der alte Personalausweis wird nach
Aushändigung des neuen Personalausweises
von der Behörde eingezogen.
Elektronischer Reisepass (ePass)
Notwendige
Unterlagen zur Beantragung des
elektronischen Reisepasses:
- alter Reisepass/Personalausweis
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- sollte noch kein Personalausweis oder
Kinderausweis ausgestellt worden sein,
dann bitte auch die
Personenstandsurkunde (siehe
Erstausstellung BPA)
- Gebühr
für Personen ab 24 Jahren 59,00 Euro
für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro
Für den ePass werden zwei Fingerabdrücke
benötigt. Die Abdrücke werden in den
Meldebehörden mit Hilfe von Scannern
aufgenommen.
Bei Verweigerung der
Fingerabdruckerfassung kann kein ePass
ausgestellt werden.
Spätestens bei der Passausgabe werden
die Fingerabdrücke in der Meldebehörde
sowie in der Bundesdruckerei gelöscht.
Hinweis:
Kinder werden in den Reisepass der
Eltern nicht mehr eingetragen!
Für Kinder und Jugendliche ab zwölf
Jahren wird ein ePass ausgestellt. Für
Kinder unter 12 Jahren kann auf
ausdrücklichen Wunsch der Eltern ein
ePass ausgestellt werden. Bei
Kleinkindern unter 6 Jahren sind dabei
allerdings keine Fingerabdrücke
abzunehmen.
Bis zum 18. Lebensjahr muss das
Einverständnis der gesetzlichen
Vertreter des Kindes/Jugendlichen
(Vater, Mutter oder Betreuer) vorliegen.
Auf Antrag ist die Ausstellung eines
Express-Passes möglich. Die Anlieferung
erfolgt innerhalb von 3 Werktagen (bei
Bestellung vor 11 Uhr) und kostet
zusätzlich zu den Pass-Gebühren 32,00
Euro.
Der Reisepass ist 10 Jahre gültig. Für
Personen unter 24 Jahren ist er jedoch
nur 6 Jahre gültig, weil man davon
ausgeht, dass man bis zu diesem Alter
sein Aussehen stärker verändert.
Wichtig:
Für die Beantragung des ePasses sind
Ihre eigenhändige Unterschrift und die
Abnahme der Fingerabdrücke erforderlich,
Sie können sich nicht vertreten lassen.
Die Herstellung Ihres neuen ePasses
dauert ca. 2 -3 Wochen, die Bearbeitung
erfolgt in der Bundesdruckerei Berlin.
Für die Abholung Ihres ePasses können
Sie eine Person bevollmächtigen.
Der alte Reisepass wird nach
Aushändigung des neuen ePasses von der
Behörde eingezogen.
Kinderreisepass
Notwendige Unterlagen zur Beantragung
des Kinderreisepasses:
- Geburtsurkunde/alter Kinderausweis
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- Zustimmungserklärung beider
Elternteile sowie beide Personalausweise
- Gebühr 13,00 Euro
Für die Verlängerung des
Kinderreisepasses sind folgende
Unterlagen notwendig:
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- Zustimmungserklärung beider
Elternteile sowie beide Personalausweise
- Gebühr 6,00 Euro
Der Kinderreisepass ist 6 Jahre gültig,
maximal bis zum 12. Lebensjahr.
Alte Kinderausweise (grünes Faltblatt)
werden nicht mehr verlängert. Lassen Sie
bitte einen Kinderreisepass ausstellen.
Die alten Kinderausweise können bis zum
Ablauf der Gültigkeit noch benutzt
werden. Jedoch ist es ratsam, sich vor
Antritt einer Reise über die
Einreisebestimmungen des jeweiligen
Landes zu informieren, welche Dokumente
dort zur Einreise anerkannt werden.
Der Unterschied vom Kinderreisepass zum
Kinderausweis besteht darin, dass
Kinderreisepässe maschinenlesbar sind.
Wichtig bei der Beantragung des
Kinderreisepasses ist, dass die
Körpergröße sowie die Augenfarbe des
Kindes anzugeben sind. Des Weiteren
müssen Kinder ab 10 Jahren bei der
Beantragung anwesend sein und
unterschreiben.
Amt Usedom-Süd
Einwohnermeldeamt
Markt 7
17406 Usedom
Tel.: 038372/75033
E-Mail: ordnungsamt@amtusedom.de |
Bürgeramt Koserow
Einwohnermeldeamt
Maria-Seidel-Str. 3
17459 Koserow
Tel.: 038375/26415
|
Öffnungszeiten:
|
Mo, Di,
Do und Fr |
9.00 – 12.00 Uhr |
|
Do |
14.00 – 18.00 Uhr |
|