Hier finden Sie
weitere Informationen zu folgenden
Dienstleistungen: Fischereischeine,
Untersuchungsberechtigungsscheine,
Beglaubigungen, Veröffentlichungen im
Amtsblatt, Hinweis auf Fundstellen im Ortsrecht, Müllsäcke, Gelbe Säcke
Fischereischein auf Lebenszeit
Notwendige Unterlagen zur Beantragung
des Fischereischeins auf Lebenszeit:
- schriftlicher Antrag (Link zum
Formular)
- Personaldokument
- Bescheid über eine bestandene
Fischereiprüfung/Prüfungszeugnis im
Original
- aktuelles Lichtbild
- Erklärung zu Verstößen gegen
Vorschriften hinsichtlich der Prüfung
der Versagungsgründe
gemäß § 7 Abs. 4 und 5 LFischG
Berufsausbildungsabschlüsse als
Sachkundenachweis:
- die
abgeschlossene Berufsausbildung zum
Fischwirt oder
- eine dem
Fischwirt gleichgestellte Ausbildung
sowie
- eine
abgeschlossene fischereiliche
Hochschul- oder
Fachhochschulausbildung
Inhaber dieser
Abschlüsse sind befreit vom Ablegen der
Fischereiprüfung. Der Antragsteller ist
in diesem Fall an die obere
Fischereibehörde zu verweisen.
Gebühren:
8,00 Euro einmalig für die
Erstausstellung
8,00 Euro für die Erteilung eines
Ersatzdokumentes
6,00 Euro jährlich für die
Fischereiabgabemarke
>>> zum Antragsformular -
Fischereischein auf Lebenszeit
Touristenfischereischein in M-V
Der zeitlich befristete Fischereischein
kann für die Dauer von bis zu 28
aufeinander folgenden Kalendertagen
erteilt werden. Für den Sonderfall der
Erteilung des Touristen-FS’es im Monat
Dezember kann es zu einer
jahresübergreifenden Geltung kommen.
Bei einem Antrag auf Verlängerung des
Touristen-FS’es wird zu dem im
Kalenderjahr erteilten Touristen-FS eine
Verlängerungsbescheinigung ausgestellt.
Beide Dokumente müssen beim Angeln
mitgeführt werden!
Es können zusammen mit der
Erstausstellung gleich mehrere
Verlängerungsbescheinigungen erworben
werden.
Notwendige Unterlagen für die Erteilung
des zeitlich befristeten
Fischereischeins:
- schriftlicher
Antrag auf Erteilung des
Touristenfischereischeins (Link zum
Formular
- Personaldokument
- eine Erklärung
gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 FSchVO über
die Verpflichtung, die
erforderlichen Kenntnisse zu
erwerben, und
- eine Erklärung zu
Verstößen gegen Vorschriften
hinsichtlich der Prüfung der
Versagungsgründe gemäß § 7 Abs. 4
und 5 LFischG
Gebühren:
20,00 Euro einmalig für die
Ausstellung
13,00 Euro für die
Verlängerungsbescheinigung
(bei mehrmaliger Erteilung des
Touristen-FS’es im Kalenderjahr)
Hinweis:
Der Touristenfischereischein M-V gilt
ausschließlich auf dem Hoheitsgebiet
(Binnengewässer und Küstengewässer) des
Landes Mecklenburg-Vorpommern, er kann
in den anderen Bundesländern nicht gegen
einen regulären Fischereischein
umgetauscht werden.
Amt Usedom-Süd Ordnungsamt Markt 7 17406 Usedom Tel.: 038372/75036 Fax: 038372/75069
E-Mail:
ordnungsamt@amtusedom.de
Öffnungszeiten:
|
Mo, Di,
Do und Fr |
9.00 – 12.00 Uhr |
|
Do |
14.00 – 18.00 Uhr |
Untersuchungsberechtigungsscheine
Nach den Bestimmungen des
Jugendarbeitsschutzgesetzes sind
Jugendliche, die das 15., aber noch
nicht das 18. Lebensjahr vollendet
haben, beim Übergang in das Arbeits- und
Berufsleben vor Schädigungen ihrer
Gesundheit und ihrer körperlichen
Entwicklung zu schützen. Sie müssen vor
Aufnahme der ersten Beschäftigung
ärztlich untersucht werden. Die
Untersuchung darf nicht vor Vollendung
des 15. Lebensjahres durchgeführt werden
und hat 14 Monate Gültigkeit.
Den für die Untersuchung notwendigen
Untersuchungsberechtigungsschein erhält
der Jugendliche bei der für seinen
Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde.
Notwendige Unterlagen für die
Beantragung:
- Personal-,
Kinderausweis oder Reispass
- Erfolgt die
Beantragung durch den gesetzlichen
Vertreter, muss dieser seinen
Personalausweis oder Reisepass
mitbringen.
Hinweis:
Der Untersuchungsberechtigungsschein
wird im Einwohnermeldeamt sofort und
gebührenfrei ausgestellt. Die Arztwahl
ist frei. Fahrkosten von und zum Arzt
werden nicht erstattet.
Wichtig:
Da der Untersuchungsberechtigungsschein
für die Erstuntersuchung grundsätzlich
nur einmal erteilt wird und die
Untersuchung bei Beginn der
Beschäftigung nicht länger als 14 Monate
zurückliegen darf, muss darauf geachtet
werden, dass sich der Jugendliche nicht
früher als 14 Monate vor
Beschäftigungsbeginn untersuchen lässt.
Nach einem Jahr ist für Jugendliche eine
Nachuntersuchung erforderlich. Darüber
hinaus können bei Bedarf zusätzliche
Untersuchungen erforderlich sein. Die
Kosten für die Untersuchungen trägt das
Land.
Amt Usedom-Süd
Einwohnermeldeamt
Markt 7
17406 Usedom
Tel.: 038372/75033
E-Mail: ordnungsamt@amtusedom.de |
Bürgeramt Koserow
Einwohnermeldeamt
Maria-Seidel-Str. 3
17459 Koserow
Tel.: 038375/26415
|
Öffnungszeiten:
|
Mo, Di,
Do und Fr |
9.00 – 12.00 Uhr |
|
Do |
14.00 – 18.00 Uhr |
Beglaubigungen
Sie benötigen amtliche Beglaubigungen
von persönlichen Unterlagen?
Im Hauptamt des Amtes Usedom-Süd, Markt
7 in 17406 Usedom oder im Bürgeramt
Koserow, Maria-Seidel-Strasse 3 in 17459
Koserow können Sie Beglaubigungen
vornehmen lassen.
Für die Beglaubigungen werden Gebühren
gemäß der Verwaltungsgebührensatzung des
Amtes Usedom-Süd erhoben.
Sie betragen für:
| -
Unterschriften, Handzeichen,
Lichtbilder oder Negative
|
1,50 € |
| -
Abschriften, Auszügen,
Ablichtungen, Zeichnungen,
Plänen u.ä. |
|
| bis DIN A 3
je angefangene Seite |
|
| die erste
Seite |
3,20 € |
| jede weitere
Seite |
1,50 € |
Hinweis:
Beglaubigungen von persönlichen
Unterlagen für den
Rentenversicherungsträger sind
gebührenfrei.
Veröffentlichungen im Amtsblatt
Sie möchten in unserem „Usedomer
Amtsblatt“ einen Artikel veröffentlichen
oder eine Anzeige aufgeben?
Reichen Sie den Artikel und Bilder beim
Hauptamt bzw. per E-Mail
hauptamt@amtusedom.de
ein. Veröffentlicht werden alle
Beiträge, die in einem örtlichen
Zusammenhang zu den Gemeinden des Amtes
stehen. Das Amt behält sich die
Entscheidung ob und in welchem Umfang
veröffentlicht wird vor.
Hinweis auf Fundstellen Ortsrecht
Sie suchen eine Satzung oder Verordnung
einer Gemeinde unseres Amtsbereiches?
Das gesamte Ortsrecht finden Sie auf der
Homepages des Amtes Usedom-Süd unter:
www.amtusedom-sued.de/ortsrecht/ortsrecht.php
Klicken Sie dann die gewünschte Gemeinde
an.
Die Satzungen, Verordnungen und
Entgeltordnungen sind den folgenden
Rubriken zugeordnet:
- Allgemeines Recht
- Sicherheits- und Ordnungsrecht
- Finanz- und Steuerrecht
- Baurecht
Redaktionell verantwortlich für die
Veröffentlichung des Ortsrechts ist das
Hauptamt des Amtes Usedom-Süd.
Schwarze Müllsäcke/ Gelbe Säcke
Sie benötigen für die Entsorgung
schwarze bzw. gelbe Müllsäcke?
Hier sind Sie erhältlich: Stadtinformation, Bäderstr. 5 in 17406
Usedom Kurverwaltung Ückeritz, Bäderstr. 5 in
17459 Ückeritz Kurverwaltung Loddin, Strandstr. 23 in
17459 Loddin Kurverwaltung Koserow, Hauptstr. 31 in
17459 Koserow und im Fremdenverkehrsamt Zempin,
Fischerstr. 1 in 17459 Zempin
Die Gebühr für einen schwarzen Müllsack
beträgt 2,55 Euro.
Gelbe Müllsäcke liegen im Amt
Usedom-Süd, Markt 7 in 17406 Usedom und
im Bürgeramt, Maria-Seidel-Str. 3 in
17459 Koserow zur kostenlosen Mitnahme
aus. |