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Rund ums Gewerbe
 
Nach den Vorschriften der Gewerbeordnung ist der Gewerbetreibende verpflichtet, den Beginn eines Gewerbebetriebes, die Verlegung der Betriebsstätte, Veränderungen im Gewerbegegenstand und die Aufgabe des Gewerbebetriebes zeitnah anzuzeigen.

Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibenden, die eine gewerbliche Niederlassung im stehenden Gewerbe („Ist jede Tätigkeit, die weder Reisegewerbe noch Marktverkehr darstellt.“) als Haupt- oder Filialbetrieb errichten. Dabei ist es unbedeutend, ob das Gewerbe beispielsweise lediglich nebenberuflich ausgeübt wird.

Bei Personengesellschaften, wie OHG, KG, GmbH & Co. KG, GbR, UG, sind alle geschäftsführenden Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen.


Hinweis:
Auf Grund der Komplexität des Sachgebietes „Gewerbe“ wird empfohlen sich bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen vor Antragstellung beraten zu lassen.
Die nachfolgenden Ausführungen dienen lediglich zur Orientierung.


Gewerbeanmeldung
Welche Unterlagen sind u.a. bei der Gewerbeanmeldung vorzulegen?
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass zur Überprüfung der Personalien
  • bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
  • falls das Gewerbe nur mit Erlaubnis ausgeübt werden kann, die hierzu ausgestellte Erlaubnis bzw. die Kopie eines gestellten Antrages
  • die Handwerkskarte, falls ein Handwerksbetrieb angezeigt werden soll oder den Eintrag in das Verzeichnis nach § 19 HandwO für handwerksähnliche oder zulassungsfreie Handwerksbetriebe
  • Registerauszug bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister
    eingetragenen Firmen

Gewerbeummeldung
Wann muss das Gewerbe umgemeldet werden?

  1. Änderung der Betriebsanschrift und Wohnanschrift
  2. Namensänderung
  3. Änderung der Tätigkeitsmerkmale
  4. Hauptgewerbe wird zum Nebengewerbe oder umgekehrt
  5. Änderung der Gesellschaftsform
  6. Gesellschafteraustritt

Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

  1. gültiger Personalausweis oder Vollmacht und Kopie des Personalausweises des
    Gewerbetreibenden;
  2. sofern das Gewerbe im Handelregister eingetragen ist, ein aktueller Handelregisterauszug
    aus dem die Änderung hervorgeht
  3. bei einer GbR sind alle Gesellschafter zur Meldung verpflichtet und haben sich mit einem
    gültigen Personalausweis auszuweisen

Gewerbeabmeldung
Wer darf das Gewerbe abmelden und welche Unterlagen sind vorzulegen?

  • Jede berechtigte Person mit einem gültigen Personalausweis oder Vollmacht und Kopie
    des Personalausweises des Gewerbetreibenden.
  • Bei einer Personengesellschaft sind alle Gesellschafter zur Meldung verpflichtet und haben
    sich mit einem gültigen Personalausweis auszuweisen.

Gebühren:

Gewerbeanmeldung 26,00 Euro
Gewerbeummeldung 20,00 Euro
Gewerbeabmeldung kostenfrei
Erstellung einer Zweitschrift über die Gewerbean-, -um- und –abmeldung 5,00 Euro


Link zu den Formularen:

Gewerbeanmeldung
Gewerbeummeldung
Gewerbeabmeldung


Gewerbemeldungen online:

Über folgende Links können Sie Ihre Gewerbemeldungen für die jeweiligen Gemeinden
online in Auftrag geben.


Gestattungen für einen befristeten Zeitraum
Sie möchten einen Imbissstand eröffnen, bei dem auch Speisen und alkoholische Getränke angeboten werden?
Hierfür benötigen Sie neben der Standgenehmigung auch eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz (Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes, § 12 Abs. 1 GastG). Den Antrag finden Sie hier >>>

Bitte nehmen Sie die entsprechenden Eintragungen vor und reichen ihn anschließend im Gewerbeamt des Amtes Usedom-Süd zur Bearbeitung ein.

Wichtig:
Der Antrag ist 14 Tage vor Aufnahme des vorübergehenden Gaststättengewerbes beim Gewerbeamt zu stellen.

Amt Usedom-Süd Bürgeramt Koserow
Ordnungsamt Gewerbeamt
Markt 7 Maria-Seidel-Str. 3
17406 Usedom 17459 Koserow
Tel.: 038372/75036 Tel.: 038375/26414 (Gewerbe-Anzeigeverfahren)
Fax: 038372/75069 Tel.: 038375/26415 (Gewerbe-Erlaubnisverfahren)
  Fax: 038375/26444

E-Mail: ordnungsamt@amtusedom.de

Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do und Fr 9.00 – 12.00 Uhr
Do 14.00 – 18.00 Uhr

Gewerbezentralregisterauszug/Führungszeugnis

Sie benötigen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder ein Führungszeugnis?
Hierfür ist es erforderlich einen Antrag beim Bundeszentralamt in Bonn zu stellen.
Der Antrag ist persönlich beim für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu stellen, bei juristischen Personen und Personengesellschaften erfolgt die Antragstellung durch ihren gesetzlichen Vertreter, Geschäftsführer oder deren bevollmächtigte Person.

Bitte bringen Sie zur Beantragung ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Bei juristischen Personen ist der Handelsregisterauszug vorzulegen.

Die Bearbeitung beim Bundeszentralregister kann mehrere Wochen dauern.

Die Gebühr hierfür beträgt 13,00 Euro.

Privatpersonen können eine Gebührenbefreiung unter gewissen Voraussetzungen für die Ausstellung eines „normalen“ als auch für das erweiterte Führungszeugnis beantragen.
Nähere Auskünfte hierfür erhalten Sie von den zuständigen Sachbearbeiterinnen der Einwohnermeldeämter.

Amt Usedom-Süd
Ordnungsamt
Markt 7
17406 Usedom
Tel.: 038372/75033
Fax: 038372/75069
E-Mail: ordnungsamt@amtusedom.de
Bürgeramt Koserow
Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt
Maria-Seidel-Str. 3
17459 Koserow
Tel.: 038375/26415/26414
Fax: 038375/26444

Öffnungszeiten:
 
Mo, Di, Do und Fr 9.00 – 12.00 Uhr
Do 14.00 – 18.00 Uhr