Nach den Vorschriften
der Gewerbeordnung ist der
Gewerbetreibende verpflichtet, den
Beginn eines Gewerbebetriebes, die
Verlegung der Betriebsstätte,
Veränderungen im Gewerbegegenstand und
die Aufgabe des Gewerbebetriebes zeitnah
anzuzeigen.
Anzeigepflichtig sind alle
Gewerbetreibenden, die eine gewerbliche
Niederlassung im stehenden Gewerbe („Ist
jede Tätigkeit, die weder Reisegewerbe
noch Marktverkehr darstellt.“) als
Haupt- oder Filialbetrieb errichten.
Dabei ist es unbedeutend, ob das Gewerbe
beispielsweise lediglich nebenberuflich
ausgeübt wird.
Bei Personengesellschaften, wie OHG, KG,
GmbH & Co. KG, GbR, UG, sind alle
geschäftsführenden Gesellschafter als
Gewerbetreibende anzusehen.
Hinweis:
Auf Grund der Komplexität des
Sachgebietes „Gewerbe“ wird empfohlen
sich bei den zuständigen
Sachbearbeiterinnen vor Antragstellung
beraten zu lassen.
Die nachfolgenden Ausführungen dienen
lediglich zur Orientierung.
Gewerbeanmeldung
Welche Unterlagen sind u.a. bei der
Gewerbeanmeldung vorzulegen?
- gültiger
Personalausweis oder Reisepass zur
Überprüfung der Personalien
- bei
Bevollmächtigung eine schriftliche
Vollmacht und Ausweis des
Vollmachtgebers sowie des
Bevollmächtigten
- falls das Gewerbe
nur mit Erlaubnis ausgeübt werden
kann, die hierzu ausgestellte
Erlaubnis bzw. die Kopie eines
gestellten Antrages
- die
Handwerkskarte, falls ein
Handwerksbetrieb angezeigt werden
soll oder den Eintrag in das
Verzeichnis nach § 19 HandwO für
handwerksähnliche oder
zulassungsfreie Handwerksbetriebe
- Registerauszug
bei im Handels-, Vereins- oder
Genossenschaftsregister
eingetragenen Firmen
Gewerbeummeldung
Wann muss das Gewerbe umgemeldet
werden?
- Änderung der
Betriebsanschrift und Wohnanschrift
- Namensänderung
- Änderung der
Tätigkeitsmerkmale
- Hauptgewerbe wird
zum Nebengewerbe oder umgekehrt
- Änderung der
Gesellschaftsform
-
Gesellschafteraustritt
Welche Unterlagen
müssen vorgelegt werden?
- gültiger
Personalausweis oder Vollmacht und
Kopie des Personalausweises des
Gewerbetreibenden;
- sofern das
Gewerbe im Handelregister
eingetragen ist, ein aktueller
Handelregisterauszug
aus dem die Änderung hervorgeht
- bei einer GbR
sind alle Gesellschafter zur Meldung
verpflichtet und haben sich mit
einem
gültigen Personalausweis auszuweisen
Gewerbeabmeldung
Wer darf das Gewerbe abmelden und
welche Unterlagen sind vorzulegen?
-
Jede berechtigte Person mit einem
gültigen Personalausweis oder
Vollmacht und Kopie
des Personalausweises des
Gewerbetreibenden.
- Bei
einer Personengesellschaft sind alle
Gesellschafter zur Meldung
verpflichtet und haben
sich mit einem gültigen
Personalausweis auszuweisen.
Gebühren:
Gewerbeanmeldung 26,00 Euro
Gewerbeummeldung 20,00 Euro
Gewerbeabmeldung kostenfrei
Erstellung einer Zweitschrift über die
Gewerbean-, -um- und –abmeldung 5,00
Euro
Link zu den Formularen:
Gewerbeanmeldung
Gewerbeummeldung
Gewerbeabmeldung
Gewerbemeldungen
online:
Über folgende Links können Sie Ihre
Gewerbemeldungen für die jeweiligen
Gemeinden
online in Auftrag geben.
Gestattungen für einen befristeten
Zeitraum Sie möchten einen Imbissstand eröffnen,
bei dem auch Speisen und alkoholische
Getränke angeboten werden? Hierfür benötigen Sie neben der
Standgenehmigung auch eine Erlaubnis
nach dem Gaststättengesetz (Gestattung
eines vorübergehenden
Gaststättenbetriebes, § 12 Abs. 1 GastG).
Den Antrag finden Sie
hier >>>
Bitte nehmen Sie die entsprechenden
Eintragungen vor und reichen ihn
anschließend im Gewerbeamt des Amtes
Usedom-Süd zur Bearbeitung ein.
Wichtig: Der Antrag ist 14 Tage
vor
Aufnahme des vorübergehenden
Gaststättengewerbes beim Gewerbeamt zu
stellen.
| Amt Usedom-Süd |
Bürgeramt Koserow |
| Ordnungsamt |
Gewerbeamt |
| Markt 7 |
Maria-Seidel-Str. 3 |
| 17406 Usedom |
17459 Koserow |
| Tel.:
038372/75036 |
Tel.: 038375/26414
(Gewerbe-Anzeigeverfahren) |
| Fax:
038372/75069 |
Tel.: 038375/26415
(Gewerbe-Erlaubnisverfahren) |
| |
Fax: 038375/26444 |
E-Mail: ordnungsamt@amtusedom.de
Öffnungszeiten:
|
Mo, Di,
Do und Fr |
9.00 – 12.00 Uhr |
|
Do |
14.00 – 18.00 Uhr |
Gewerbezentralregisterauszug/Führungszeugnis
Sie benötigen einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister oder ein
Führungszeugnis?
Hierfür ist es erforderlich einen Antrag
beim Bundeszentralamt in Bonn zu
stellen.
Der Antrag ist persönlich beim für den
Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
zu stellen, bei juristischen Personen
und Personengesellschaften erfolgt die
Antragstellung durch ihren gesetzlichen
Vertreter, Geschäftsführer oder deren
bevollmächtigte Person.
Bitte bringen Sie zur Beantragung ihren
Personalausweis oder Reisepass mit.
Bei juristischen Personen ist der
Handelsregisterauszug vorzulegen.
Die Bearbeitung beim
Bundeszentralregister kann mehrere
Wochen dauern.
Die Gebühr hierfür beträgt 13,00 Euro.
Privatpersonen können eine
Gebührenbefreiung unter gewissen
Voraussetzungen für die
Ausstellung eines „normalen“ als
auch für das erweiterte
Führungszeugnis beantragen.
Nähere Auskünfte hierfür
erhalten Sie von den zuständigen
Sachbearbeiterinnen der
Einwohnermeldeämter.
Amt Usedom-Süd
Ordnungsamt
Markt 7
17406 Usedom
Tel.: 038372/75033
Fax: 038372/75069
E-Mail: ordnungsamt@amtusedom.de |
Bürgeramt Koserow
Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt
Maria-Seidel-Str. 3
17459 Koserow
Tel.:
038375/26415/26414
Fax: 038375/26444 |
Öffnungszeiten:
|
Mo, Di,
Do und Fr |
9.00 – 12.00 Uhr |
|
Do |
14.00 – 18.00 Uhr |
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