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Ab dem Jahr 2010 wird
keine Lohnsteuerkarte mehr versandt.
Sie soll ab dem Jahr 2012 durch ein
elektronisches Verfahren ersetzt werden.
Ihre Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur
Einführung des elektronischen Verfahrens
ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen
Eintragungen (z.B. Freibeträge) werden
ohne weiteren Antrag auch für den
Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde
gelegt.
Wird im Jahr 2011
erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt,
stellt das zuständige Finanzamt
stattdessen eine Ersatzbescheinigung
aus.
Ab 2011 wechselt die
Zuständigkeit für die Änderung der
Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B.
Steuerklassenwechsel, Eintragung von
Kinderfreibeträgen und anderen
Freibeträgen) von den Meldebehörden auf
die Finanzämter.
Weitere Informationen zur Einführung der
elektronischen Lohnsteuerkarte
erhalten Sie hier: >>>
Zuständiges
Finanzamt:
Finanzamt Greifswald
Am Gorzberg, Haus 11
17489 Greifswald
Telefon: 03834/5352-0
Fax: 03834/53523300
E-Mail:poststelle@finanzamt-greifswald.de |
Öffnungszeiten:
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Mo – Fr |
8.00 –
12.00 Uhr |
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Di |
14.00 – 18.00 Uhr |
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Mo, Mi, Do |
14.00 –
15.30 Uhr |
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