Anmeldung,
Abmeldung, Ummeldung
|
Meldeangelegenheit |
notwendige
Unterlagen |
| Anmeldung
einer Haupt-/ Nebenwohnung |
gültiger
Personalausweis und evtl.
Reisepass aller zuziehenden Personen |
| Abmeldung
einer Hauptwohnung |
Eine
Abmeldung ist nur erforderlich,
wenn Sie aus einer Wohnung
ausziehen und keine neue Wohnung
im Inland
beziehen. |
| Abmeldung
einer Nebenwohnung |
gültiger
Personalausweis und evtl.
Reisepass
|
| Ummeldung
innerhalb Stadt/Gemeinde |
der gültiger
Personalausweis und evtl.
Reisepass aller
umziehenden Personen |
Wichtig: Laut Meldegesetz müssen Sie sich
innerhalb einer Woche an-, ab- oder
ummelden.
Die gebührenfreie An-, Ab- oder
Ummeldung müssen Sie persönlich oder
durch einen von Ihnen Bevollmächtigten
im Einwohnermeldeamt vornehmen.
Die Anmeldung bei der Meldebehörde
befreit Sie nicht von der Verpflichtung,
ggf. auch anderen Behörden (z.B. der
Kraftfahrzeugzulassungsstelle) Ihren
Wohnungswechsel mitzuteilen.
Meldebescheinigungen Unter Vorlage eines Ausweisdokumentes
wird eine Meldebescheinigung
ausgestellt. Sie ist gebührenpflichtig
und kostet 3,50 Euro.
Weitere Dienstleistungen im Meldebereich - Lebens-, Melde- bzw.
Aufenthaltsbescheinigungen - Auskunft aus dem Melderegister - Ausstellung eines
Untersuchungsberechtigungsscheines - Beantragung eines Führungszeugnisses
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Hinweis:
Weitergabe von Meldedaten im Rahmen des
Meldegesetzes und Möglichkeit der
Übermittlungssperre
Gemäß § 36 des Landesmeldegesetzes für
Mecklenburg-Vorpommern (LMG M-V) hat
jeder Bürger das Recht, der Weitergabe
seiner persönlichen Daten nach §§ 32
Abs. 2, 35 Abs. 1-3 und § 34a Abs. 2
Satz 6 LMG zu widersprechen. Eine
Begründung für den Widerspruch ist nicht
erforderlich.
Die Übermittlungssperre kann
eingerichtet werden für:
- Die Weitergabe
von Daten an öffentlich-rechtliche
Religionsgemeinschaften von
denjenigen Familienangehörigen der
Mitglieder, die nicht derselben oder
keiner
öffentlich-rechtlichen
Religionsgemeinschaft angehören.
- Die Weitergabe
von Daten an Parteien, Wählergruppen
und anderen Trägern von
Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit
Parlaments- und Kommunalwahlen sowie
verfassungsrechtlich oder gesetzlich
vorgesehenen Abstimmungen.
- Das Erteilen von
Auskünften an Adressbuchverlage.
- Das Erteilen von
Auskünften über Alters- und
Ehejubiläen.
- Erteilen einer
einfachen Melderegisterauskunft
mittels automatisierten Abrufs
über das Internet.
Das dafür
notwendige Formular finden Sie
hier >>>
Informationen zu Straßenumbenennungen
Hat die Stadt- oder Gemeindevertretung
die Um- oder Neubenennung von Straßen
beschlossen, sind Sie in der Pflicht die
notwendigen Änderungen Ihrer
persönlichen Dokumente vornehmen zu
lassen.
Die Änderung der Adresse auf dem
Personalausweis bzw. im Reisepass wird
von der Meldebehörde kostenlos
vorgenommen. Anders ist es bei der
Kfz-Zulassungsstelle, dort wird für die
Ummeldung des Kraftfahrzeuges auf die
neue Adresse eine Verwaltungsgebühr in
Höhe von 11,00 Euro verlangt.
Die Deutsche Post, das Finanzamt und der
Rentenversicherungsträger werden jeweils
durch das Amt Usedom-Süd über die
Straßenum- bzw. –neubenennung informiert.
Denken Sie bitte auch an die
Übermittlung der Adressänderung an ihren
Arbeitgeber, an ihr Bankinstitut sowie
Ihre weiteren Vertragspartner wie z.B.
Telefonanbieter, Versicherungen,
Versandhäuser usw.
Amt Usedom-Süd
Einwohnermeldeamt
Markt 7
17406 Usedom
Tel.: 038372/75033
E-Mail: ordnungsamt@amtusedom.de |
Bürgeramt Koserow
Einwohnermeldeamt
Maria-Seidel-Str. 3
17459 Koserow
Tel.: 038375/26415
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Öffnungszeiten:
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Mo, Di,
Do und Fr |
9.00 – 12.00 Uhr |
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Do |
14.00 – 18.00 Uhr |
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