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Umzug und sonstige Meldeangelegenheiten
 
Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung

 
Meldeangelegenheit notwendige Unterlagen
Anmeldung einer Haupt-/ Nebenwohnung gültiger Personalausweis und evtl. Reisepass aller zuziehenden Personen
Abmeldung einer Hauptwohnung Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland
beziehen.
Abmeldung einer Nebenwohnung gültiger Personalausweis und evtl. Reisepass
 
Ummeldung innerhalb Stadt/Gemeinde der gültiger Personalausweis und evtl. Reisepass aller
umziehenden Personen

Wichtig:
Laut Meldegesetz müssen Sie sich innerhalb einer Woche an-, ab- oder ummelden.

Die gebührenfreie An-, Ab- oder Ummeldung müssen Sie persönlich oder durch einen von Ihnen Bevollmächtigten im Einwohnermeldeamt vornehmen.

Die Anmeldung bei der Meldebehörde befreit Sie nicht von der Verpflichtung, ggf. auch anderen Behörden (z.B. der Kraftfahrzeugzulassungsstelle) Ihren Wohnungswechsel mitzuteilen.

Meldebescheinigungen
Unter Vorlage eines Ausweisdokumentes wird eine Meldebescheinigung ausgestellt. Sie ist gebührenpflichtig und kostet 3,50 Euro.

Weitere Dienstleistungen im Meldebereich
- Lebens-, Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigungen
- Auskunft aus dem Melderegister
- Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines
- Beantragung eines Führungszeugnisses
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Hinweis:
Weitergabe von Meldedaten im Rahmen des Meldegesetzes und Möglichkeit der Übermittlungssperre


Gemäß § 36 des Landesmeldegesetzes für Mecklenburg-Vorpommern (LMG M-V) hat jeder Bürger das Recht, der Weitergabe seiner persönlichen Daten nach §§ 32 Abs. 2, 35 Abs. 1-3 und § 34a Abs. 2 Satz 6 LMG zu widersprechen. Eine Begründung für den Widerspruch ist nicht erforderlich.
Die Übermittlungssperre kann eingerichtet werden für:

  1. Die Weitergabe von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften von
    denjenigen Familienangehörigen der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner
    öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören.
  2. Die Weitergabe von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von
    Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen sowie
    verfassungsrechtlich oder gesetzlich vorgesehenen Abstimmungen.
  3. Das Erteilen von Auskünften an Adressbuchverlage.
  4. Das Erteilen von Auskünften über Alters- und Ehejubiläen.
  5. Erteilen einer einfachen Melderegisterauskunft mittels automatisierten Abrufs
    über das Internet.


Das dafür notwendige Formular finden Sie hier >>>

Informationen zu Straßenumbenennungen

Hat die Stadt- oder Gemeindevertretung die Um- oder Neubenennung von Straßen beschlossen, sind Sie in der Pflicht die notwendigen Änderungen Ihrer persönlichen Dokumente vornehmen zu lassen.

Die Änderung der Adresse auf dem Personalausweis bzw. im Reisepass wird von der Meldebehörde kostenlos vorgenommen.
Anders ist es bei der Kfz-Zulassungsstelle, dort wird für die Ummeldung des Kraftfahrzeuges auf die neue Adresse eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 11,00 Euro verlangt.

Die Deutsche Post, das Finanzamt und der Rentenversicherungsträger werden jeweils durch das Amt Usedom-Süd über die Straßenum- bzw. –neubenennung informiert.

Denken Sie bitte auch an die Übermittlung der Adressänderung an ihren Arbeitgeber, an ihr Bankinstitut sowie Ihre weiteren Vertragspartner wie z.B. Telefonanbieter, Versicherungen, Versandhäuser usw.
 

Amt Usedom-Süd
Einwohnermeldeamt
Markt 7
17406 Usedom
Tel.: 038372/75033

E-Mail: ordnungsamt@amtusedom.de
Bürgeramt Koserow
Einwohnermeldeamt
Maria-Seidel-Str. 3
17459 Koserow
Tel.: 038375/26415
 

Öffnungszeiten:
 
Mo, Di, Do und Fr 9.00 – 12.00 Uhr
Do 14.00 – 18.00 Uhr