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Standesamt |
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Anmeldung einer Eheschließung
Sehr geehrtes Brautpaar,
herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Entschluss, eine
gemeinsame Ehe einzugehen!
Nachfolgend sind die wichtigsten Voraussetzungen
für die Anmeldung einer Eheschließung
aufgeführt. Bitte zögern Sie nicht, bei Fragen
Kontakt mit einem Standesbeamten aufzunehmen (am
besten bei dem Standesamt bei dem die Eheschließung
vollzogen werden soll). Zuständig für die
Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt,
in dessen Bezirk einer der Eheschließenden
seinen gemeldeten Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
Bei mehreren Wohnsitzen ist es am
zweckmäßigsten, das Standesamt zu wählen, an dem
die Eheschließung erfolgen soll. Wenn bei der
Prüfung durch den Standesbeamten keine
Ehehindernisse festgestellt wurden, können Sie
innerhalb der folgenden sechs Monate heiraten.
Nach dieser Zeit verfällt die Gültigkeit dieser
Anmeldung.
In dem ausgewählten Standesamt suchen
Sie sich – sofern Sie das wünschen – ein
Stammbuch der Familie aus, in dem Sie Ihre
beglaubigten Ausdrucke der staatlichen
Personenstandsregister (Ehe- bzw. Lebenspartnerschatfsregister) und ggf. später
die Geburtsurkunden Ihrer Kinder aufbewahren
können. Es können 1 oder 2 Trauzeugen
bestimmt werden, es besteht aber keine
Verpflichtung mehr dazu.
Die Eheschließung ist von den Verlobten
gemeinsam anzumelden.
Für die Anmeldung der Eheschließung bringen Sie
bitte folgende Unterlagen mit:
Wenn Sie deutsche Staatsangehörige sind und noch
nicht verheiratet waren:
• Personalausweis oder Reisepass
• aktuelle beglaubigte Abschrift Ihres
Geburtseintrages
• eine Aufenthaltsbescheinigung ihres
zuständigen Einwohnermeldeamtes
• ggf. Einbürgerungsurkunden,
Spätaussiedlerbescheinigungen,
Namensänderungen
Wenn Sie schon verheiratet waren:
zusätzlich:
• aktuellen Registerauszug der letzten Ehe mit
Auflösungsvermerk
und ggf. Wiederannahme eines früheren Namens
(erhältlich beim Eheschließungsstandesamt),
• das rechtskräftige Scheidungsurteil der
letzten Vorehen
• bzw. Sterbeurkunden der früheren Ehepartner |



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Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:
zusätzlich:
• Geburtsurkunde und die Urkunde über die
Anerkennung der Vaterschaft für jedes Kind,
• ggf. Urkunde(n) über die Erklärung der
gemeinsamen elterlichen Sorge
(Sorgerechtserklärung)
Wenn einer der Verlobten nicht deutscher
Staatsangehöriger ist:
Besuchen Sie uns bitte zu einem persönlichen
Gespräch, in dem wir mit Ihnen klären,
welche Unterlagen erforderlich sind.
Sie können uns auch eine
E-Mail senden
bzw. erreichen uns auch
telefonisch.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Standesamt
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